Bundesweite Übersicht zur Ausbildung als Energieberater

Die Redaktion der Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater hat zum zweiten Mal eine Übersicht über Ausbildungseinrichtungen erstellt, die ab sofort kostenlos zur Verfügung steht. Wer eine Ausbildung zum Energieberater machen möchte, habe inzwischen viele Möglichkeiten, heißt es in der Pressemitteilung. Wichtig für die Auswahl seien Dauer, Kosten, erforderliche Vorkenntnisse und der Ort. Die Gebäude-Energieberater-Redaktion hat Ausbildungsstätten nach Kursgebühren, […]

Die Redaktion der Fachzeitschrift Gebäude-Energieberater hat zum zweiten Mal eine Übersicht über Ausbildungseinrichtungen erstellt, die ab sofort kostenlos zur Verfügung steht. Wer eine Ausbildung zum Energieberater machen möchte, habe inzwischen viele Möglichkeiten, heißt es in der Pressemitteilung.
Wichtig für die Auswahl seien Dauer, Kosten, erforderliche Vorkenntnisse und der Ort. Die Gebäude-Energieberater-Redaktion hat Ausbildungsstätten nach Kursgebühren, Terminen, Ansprechpartnern, Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen gefragt. Über 80 Anbieter haben detaillierte Informationen über Angebote gesendet. Unter den Institutionen sind Handwerkskammern und Anbieter, deren Kurse beim BAFA anerkannt sind. Die Kurse werden ab 100 Unterrichtseinheiten angeboten. Ist der Energieberaterkurs ein integriertes Modul, liege der Zeitfaktor auch mal deutlich über 1.000 Stunden. Die Dauer des Kurses ist abhängig davon, ob die Teilnahme in Vollzeit oder berufsbegleitend erfolgt. Die meisten Lehrgänge erstrecken sich etwa über ein halbes Jahr. Einige Weiterbildungen setzen sich aus Vor-Ort- und Internetunterricht zusammen.

Ein Blick auf die Kosten zahlt sich aus
Bei den Kosten lohne sich genaues Hinsehen, betont die Fachzeitschrift. Die Kursgebühren bewegten sich häufig zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Kurse mit höheren Gebühren hätten in der Regel einen Lehrinhalt, der deutlich über die Ausbildung zum Energieberater hinausgehe. Zusätzlich zur Kursgebühr würden meist weitere Kosten anfallen, z.B. die Prüfungsgebühr oder Exkursionsgebühren.

Wer darf Energieausweise ausstellen?
Noch werden Energieausweise für Bestandsgebäude ausschließlich auf freiwilliger Basis erstellt. Die kommende Energieeinsparverordnung (EnEV) wird voraussichtlich ab 2008 die Energieausweis-Pflicht auch für zahlreiche bestehende Gebäude vorschreiben. Allerdings werde nicht automatisch jeder Energieberater zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sein, so der Gebäude-Energieberater. Umgekehrt werde auch nicht jeder Ausstellungsberechtigte damit zum Energieberater. Wer entsprechend der EnEV-Novelle Energieausweise in bestehenden Gebäuden ausstellen darf, werde die Verordnung in einem Zwei-Säulen-Modell regeln. Die erste Säule bilden Architekten und Ingenieure aus dem Bauwesen, die für den Energieausweis in Nichtwohngebäuden zugelassen sind. Als zweite Säule sind für bestehende Wohngebäude zusätzlich Berufsgruppen wie Handwerksmeister und Techniker ausstellungsberechtigt. Alle Aussteller müssen eine Zusatzqualifikation mitbringen, die zur Grundausbildung passt. Wer eine Weiterbildung zum Energieberater wählt, sollte deshalb unbedingt prüfen, welcher Ausbildungsumfang erforderlich ist. Sonst könne schon der erste Energieausweis zur Haftungsfalle werden, warnte die Zeitschrift Gebäude-Energieberater.
Die bundesweite Übersicht über Ausbildungen zum Energieberater ist in der Ausgabe 11/12-2006 erschienen. Die Ausbildungs-Übersicht steht außerdem zur Verfügung unter der Adresse http://www.geb-info.de (Rubrik Infomaterialien) zur Verfügung. Für die Angaben sind die Ausbildungsstätten verantwortlich.

19.02.2007 | Quelle: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG; Redaktion Gebäude-Energieberater | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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