NRW: Neues Förderprogramm für erneuerbare Energien und Energieeffizienz gestartet

Nordrhein-Westfalen will die Entwicklung erneuerbarer Energien und neuer Techniken zur Energieeinsparung so weit vorantreiben, dass sie konkurrenzfähig am Markt bestehen können. Mit dem neuen Förderprogramm „progres.nrw“ (Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen) unterstützt das NRW-Wirtschaftsministerium jetzt die Installation von Solarstrom-Anlagen, Solarwärmeanlagen, Bioenergie- und Wasserkraftanlagen, den Bau hoch effizienter Energiesparhäuser (Passivhäuser) sowie Lüftungsanlagen mit […]

Nordrhein-Westfalen will die Entwicklung erneuerbarer Energien und neuer Techniken zur Energieeinsparung so weit vorantreiben, dass sie konkurrenzfähig am Markt bestehen können. Mit dem neuen Förderprogramm „progres.nrw“ (Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen) unterstützt das NRW-Wirtschaftsministerium jetzt die Installation von Solarstrom-Anlagen, Solarwärmeanlagen, Bioenergie- und Wasserkraftanlagen, den Bau hoch effizienter Energiesparhäuser (Passivhäuser) sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Zusätzlich fördert das Land jetzt auch bei Endkunden die Hausanschlüsse an das Nah- und Fernwärmenetz. „Mit proges.nrw unterstützen wir die Erforschung, Entwicklung und Markteinführung neuer Energietechnologien und ergänzen unsere Effizienzoffensive. Unser Ziel ist es, erneuerbare Energien dort zu fördern, wo sie auf Sicht wirtschaftlich sind. Gleichzeitig wollen wir die enormen Einsparpotenziale nutzen, die die Entwicklung innovativer, energieeffizienter Technologien und Verfahren bieten“, sagte Ministerin Christa Thoben.

progres.nrw löst REN-Breitenförderung ab
Dies führe zur Senkung der Energiekosten und leiste einen Beitrag zum Klimaschutz, betonte die Minsiterin. Für NRW-Unternehmen gebe es dabei auch industrie- und beschäftigungspolitische Chancen auf den Weltmärkten. Diese gelte es zu nutzen und auszubauen, so Thoben. Das Förderprogramm progres.nrw (Markteinführung) löst die ehemalige so genannte „REN-Breitenförderung“ ab. Im Rahmen dieses Programms wurden allein im letzten Jahr über 2.000 Projekte in NRW mit insgesamt fünf Millionen Euro gefördert. Die Richtlinie zu progres.nrw werde fortlaufend den rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst, heißt es in der Pressemitteilung des NRW-Wirtschaftsministeriums. Um den Wettbewerb zu stärken, sollen die Förderbedingungen kontinuierlich so gestaltet werden, dass die selbst tragende Wirtschaftlichkeit der geförderten Anlagentechniken forciert wird. Auf diese Weise habe in den vergangenen Jahren die durchschnittliche Förderquote von nahezu 30% (1994) auf 15 % (2006) reduziert werden können und die Förderung von sechs Techniken erfolgreich beendet werden (darunter Brennwertkessel, Windenergie-, Wärmepumpenanlagen).

Multiplikatoren sind Schwerpunkt der Förderung
Die Landesregierung setzt im neuen progres.nrw besonders im bei der Förderung der Solarenergie auf Multiplikatoren, wie zum Beispiel Schulen, Vereine, wissenschaftliche, karitative, soziale und religiöse Einrichtungen oder das Projekt „50 Solarsiedlungen NRW“. Denn in diesen Einrichtungen installierte Anlagen veranschaulichen breiten Bevölkerungskreisen die Einsatzmöglichkeiten und Leistungsfähigkeit der solaren Strom- und Wärmeerzeugung. Von ihnen gehe deshalb ein wichtiger Impuls für die Marktentwicklung aus.

200 bzw. 300 Euro pro Quadratmeter Solar-Kollektorfläche; 500 Euro pro installiertem Kilowatt Solarstrom-Spitzenleistung
Solarwärmeanlagen für die Brauchwassererwärmung in Gebäuden als Multiplikatoranlagen, in Passivhäusern, „3-Liter-Häusern“, Solarsiedlungen und Geberbebetrieben werden bezuschusst mit 200 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Für solarthermische Anlagen zur Erzeugung solarer Prozesswärme in Verbindung mit Vakuumröhrenkollektoren gibt es einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche.
Netzgekoppelte Solarstromanlagen mit einer Spitzenleistung von 2 bis 10 kWp erhalten unabhängig von der Anlagentechnik einen Zuschuss von 500 Euro pro installiertem Kilowatt Spitzenleistung. Auf Passivhäusern und „3-Liter-Häusern“ wird der Zuschuss bereits ab einer Leistung von 1 kWp gewährt.

Biogas-KWK werden bis zu einer elektrischen Leistung bis rund 250 kW gefördert
Biogasanlagen zur gekoppelten Wärme- und Stromerzeugung (KWK) werden wie bisher mit einer elektrischen Leistung bis zu zirka 250 Kilowatt gefördert, da Anlagen dieser Leistungsklasse derzeit noch nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten, so das Ministerium. Gleichzeitig stimmten diese Anlagen mit den Rahmenbedingungen eines durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betriebes in NRW sehr gut überein. Größere Biogasanlagen seien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits jetzt wirtschaftlich.

3.500 Euro für Passivhäuser; 2.800.Zuschuss für „3-Liter-Häuser“ in Solarsiedlungen
Passivhäuser und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind gerade beim energiesparenden Bauen bedeutsam. Sie können den angestrebten geringeren Energieverbrauch im Gebäudebereich maßgeblich mitbestimmen. Derzeit sei hier die Marktdurchdringung noch nicht abgeschlossen, so das Ministerium. Für Passivhäuser gibt es im Programm progres.nrw 3.500 Euro Zuschuss, für „3-Liter-Häuser“ in Solarsiedlungen 2.800.
Die Richtlinie zum Förderprogramm ist im Internet zugänglich unter http://www.progres.nrw.de. Antragsvordrucke sind kostenlos erhältlich bei C@ll NRW – dem Bürger- und ServiceCenter NRW – unter der Telefonnummer: 0180 3 – 19 0000 (9 ct./Min) oder unter der E-Mail-Adresse: info@CallNRW.de.

27.02.2007 | Quelle: Wirtschaftsministerium NRW | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen