Österreichischer Photovoltaik-Verband fordert sofortige Novellierung des Ökostromgesetzes
Das bestehende österreichische Ökostromgesetz reiche nicht aus, um die Photovoltaik-Marktentwicklung voranzutreiben und die Klimaschutzziele zu erreichen, so der Verband PV Austria. Eine sofortige Neufassung dieses „Verhinderungsgesetzes“ sei daher notwendig, betont die Interessensvertretung für Photovoltaik in Österreich. In einer Resolution mit dem Titel „Reichraminger Erklärung“ fordert der Verband den Gesetzgeber auf, das Ökostromgesetz möglichst rasch neu zu fassen. Bei der Gesetzesnovelle soll die Photovoltaik bei der Aufteilung der Gesamtfördermittel künftig als eigenständige Position ausgewiesen werden. Die jährlich für die Solarstrom-Förderung zur Verfügung stehenden Mittel seien um den Faktor 10 zu erhöhen, heißt es in der Reichraminger Erklärung.
Weiter fordert PV Austria, die Kofinanzierungspflicht der Länder, die ausschließlich für Photovoltaik vorgesehen ist, zu streichen und den Förderzeitraum für Solarstromanlagen auf 20 Jahre auszudehnen. Die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen mit einer Spitzenleistung von mehr als 10 Kilowatt (kWp) soll nach den Vorschlägen von PV Austria noch für 2007 auf 0,36 Euro zu erhöht werden. Die Anerkennung von Photovoltaikanlagen als Ökostromanlagen müsse zudem automatisch erfolgen.
PV Austria begründet diese Forderungen damit, dass eine dynamische Marktentwicklung der Photovoltaik tausende Arbeitsplätze schaffen kann, den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt, die Sicherung der Sozialsysteme unterstützt, die Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie verbessert, die Unabhängigkeit von Energieimporten fördert sowie wesentlich zur Klimarettung beiträgt.
Laut österreichischem Ökostromgesetz (§21a ÖG-N 2006) sind pro Jahr 17 Millionen Euro an Unterstützungsvolumen für die Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom zu vergeben. Hiervon entfallen laut PV Austria je 5,1 Millionen auf Betreiber von Biomasse-, Biogas-, und Winderergieanlagen und 1,7 Millionen auf Photovoltaik- und sonstige Ökostromanlagen. Die zum 1. Oktober 2006 eingerichtete Ökostromabwicklungstelle OeMAG prüft die Gesetzeskonformität von Anträge für neue Ökostromanlagen und ob für den neuen Antrag noch ausreichend Fördermittel verfügbar sind (Ökostromgesetz-Novelle 2006). Sie schließt gegebenenfalls Abnahmeverträge mit den Ökostromanlagebetreibern und sie zahlt die Vergütungen nach Einspeisetarif aus.
12.03.2007 | Quelle: Photovoltaic Austria Federal Association | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH