Geplante Schweizer Solarstrom-Förderung lässt nur geringes Marktwachstum erwarten

In der 12. Kalenderwoche 2007 soll in der Schweiz eine kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus allen erneuerbaren Energien beschlossen werden, berichtet der Europressedienst Bonn (EuPD). Vergangene Woche hatte der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, dies bekräftigt. Ende der Woche sollen die Neuerungen im Eidgenössischen Energiegesetz dann vom Parlament verabschiedet werden. In der Schweiz […]

In der 12. Kalenderwoche 2007 soll in der Schweiz eine kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus allen erneuerbaren Energien beschlossen werden, berichtet der Europressedienst Bonn (EuPD). Vergangene Woche hatte der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, dies bekräftigt. Ende der Woche sollen die Neuerungen im Eidgenössischen Energiegesetz dann vom Parlament verabschiedet werden. In der Schweiz werde damit erstmals eine kostendeckende Vergütung (KV) für die Einspeisung von erneuerbaren Energien eingeführt. Damit würde die bisherige Regelung der „15 Rappen-Vergütung“ pro Kilowattstunde (kWh) abgelöst, die für überschüssigen, dezentral produzierten Strom besteht.
Die geplante Vergütung gilt für Wasserkraftwerke bis zehn Megawatt (MW), für Solarstrom, Bioenergie, Erdwärme und Windenergie. Die Einspeisehöhe ist laut EuPD nicht festgelegt, sondern richte sich nach den Stromerzeugungskosten (Gestehungskosten) von Referenzanlagen. Marktteilnehmer würden davon ausgehen, dass die Vergütungshöhe vergleichbar mit der deutschen Vergütung sein werde.

Je günstiger Solarstrom produziert wird, desto höher werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel
Die Solarstrom-Förderung ist nach der neuen Regelung in zweifacher Hinsicht nach oben begrenzt (gedeckelt). Erstens dürfen die Gesamtkosten der Vergütungspflicht für alle erneuerbaren Energien nicht mehr als 0,6 Rappen/ pro Kilowattstunde (zirka 0,4 €Cent) des Gesamtelektrizitätsverbrauchs in der Schweiz ausmachen. Angesichts dessen würde die zur Verfügung stehende Fördermenge für die erneuerbaren Energien in der Schweiz bei rund 300 Millionen Franken liegen, errechnete der Europressedienst. Zweitens mache der Umfang der Photovoltaik-Förderung, abhängig vom Marktpreis, zwischen fünf und 20 Prozent der Gesamtfördermenge aus. Liegen die Gestehungskosten mehr als 50 Rappen über dem Marktpreis, betrage die Deckelung fünf Prozent. Dies seien etwa 15 Millionen Franken. Sie steige auf zehn beziehungsweise 20 Prozent, wenn die Gestehungskosten auf 40 bis 50 Rappen oder gar unter 40 Rappen sinken. Je günstiger also der Solarstrom produziert wird, desto höher die zur Verfügung stehende Fördermenge. Die KV soll laut Gesetzestext unter Berücksichtigung der Amortisationszeit einer Referenzanlage festgelegt werden. Experten gehen von Verträgen für rund 20 Jahre aus.

ADEV-Chef Nussbaumer: „Verdopplung der bisherigen Photovoltaik-Kapazität ist eine mickrige Lösung für das reichste Land der Welt“
Noch 2006 hatte sich die ständerätliche Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission (UREK) dafür ausgesprochen, Photovoltaik von der kostendeckenden Einspeisevergütung auszuschließen und war damit auf starke Kritik gestoßen. Die Meinungen zu dem jetzigen Gesetzesvorhaben sind geteilt: Swissolar, der Schweizer Fachverband für Sonnenenergie, bemängelt zwar, dass die Mittel zu knapp bemessen seien und somit nicht alle Solarstromproduzenten von der Regelung profitieren könnten, feiert die neue Vergütung aber dennoch als „Meilenstein für die Solarenergie in der Schweiz“. Eric Nussbaumer, Geschäftsleiter der Schweizer ADEV Solarstrom AG, kritisiert jedoch: „Aktuell gibt es zirka 20 bis 25 Megawatt, mit der ersten Stufe (fünf Prozent) kann eine Verdopplung der bisherigen Kapazität erreicht werden. Das ist eine mickrige Lösung für das reichste Land der Welt. Daneben eine ungedeckelte Vergütung für Geothermie einzuführen ist realitätsfremd.“

Die Schweiz steht vor einer Stromlücke
Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes soll in den nächsten Monaten in einer Form einer Verordnung erfolgen. Für Ende April hat die Regierung das erste Treffen mit Branchenvertretern angesetzt. Am 1. Januar 2008 soll die Verordnung dann in Kraft treten. Das schweizerische Engagement für erneuerbare Energien rühre neben Klimaschutzanstrengungen auch von der energiepolitischen Situation des Landes, denn die Schweiz stehe vor einer Stromlücke, so der Europressedienst. 2005 verbrauchte das Land erstmals mehr Strom als es produzierte. 2020 müssten die ersten Kernkraftwerke aufgrund ihres Alters vom Netz genommen werden, zeitgleich würden langfristige Strombezugsverträge mit Frankreich auslaufen. Die Schweizer Regierung setze für die Zukunft bisher auf Atomenergie und Wasserkraft. 58 Prozent der Stromproduktion stammten 2005 aus erneuerbaren Energien, davon wiederum 97 Prozent aus Wasserkraftwerken. Die Solarenergie trägt laut EuPD unter den erneuerbaren Energien mit 1,7 Prozent zur Stromproduktion bei.

19.03.2007 | Quelle: Europressedienst Bonn | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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