BMWi: Neues Gutachten zur EEG-Förderung veröffentlicht
Das Institut für Energetik und Umwelt (IEU, Leipzig) und Prognos (Basel) haben am 12.4.2007 im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, ein Gutachten zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt. Das Papier untersucht die „Auswirkungen der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (2004) hinsichtlich des Gesamtvolumens der Förderung, der Belastung der Stromverbraucher sowie der Lenkungswirkung der Fördersätze für die einzelnen Energiearten.“
Minister Glos kommentiert: „Die Bundesumweltministerium wird im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschafts- und -verbraucherschutzministerium in diesem Jahr dem Bundestag einen Erfahrungsbericht zum EEG vorlegen. Das jetzt vorliegende Gutachten bietet eine gute Grundlage für eine differenzierte Diskussion.“
Die unterschiedliche Struktur der Branchen sowie der unterschiedliche Abstand der Einspeisevergütung vom Börsenpreis für Strom führen laut Studie dazu, dass einige Wertschöpfungsketten, die sich zur Stromgewinnung aus regenerativen Energien gebildet haben, stärker von den Vergütungssätzen des EEG abhängen (z. B. Solarzellenherstellung) als andere (z. B. Wasserbau). Aus den Untersuchungsergebnissen leiten IEU und Prognos folgende Empfehlungen ab:
– Änderungen der Grundvergütung für Kleinwasserkraftwerke und Photovoltaik:
Wenn die Wasserkraft als grundlastfähige Energiequelle eine größere Rolle spielen soll, wird empfohlen, die Vergütung für Kleinwasserkraftwerke, die an neuen Standorten errichtet werden, um ca. 3 bis 4 ct/kWh anzuheben.
Sollen die Photovoltaik-Freiflächenanlagen als preisgünstigste Form der Solarstromerzeugung künftig größere Marktanteile erhalten, wird in der Studie empfohlen, die Grundvergütung für Solarstrom-Dachanlagen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 um ca. 4 ct/kWh zu senken.
– Änderungen der Vergütungsdauer für Geothermieanlagen:
Wenn das Ziel bestehe, die spezifischen Stromgestehungskosten durch EEG-Anlagen zu senken, könnte die Dauer der Vergütung für Geothermieanlagen auf 30 Jahre angehoben und die Vergütungshöhe entsprechend gesenkt werden, so dass über die Lebensdauer von 30 Jahren der gleiche Gesamterlös erzielt werde wie heute.
Entwicklung und Rentabilität der Photovoltaik
Die Stromerzeugung aus Sonnenenergie (Photovoltaik) erlebte durch die seit Januar 2004 (im Zuge des Vorschaltgesetzes) eingeführten erhöhten Vergütungssätze einen starken Aufschwung, heißt es in der Studie. Damit verbunden gewesen sei eine Nachfragesteigerung, die 2004 und 2005 zu einer Verknappung und Verteuerung der Ausgangsstoffe führte. Die Photovoltaik-Freiflächenanlagen, deren Vergütung am niedrigsten ist, erlebten 2004 einen Boom (nach erstmaliger Einbeziehung in das EEG). Danach ging deren Marktanteil an der neu installierten Leistung wieder zurück, da Dachanlagen laut Studie rentabler betrieben werden konnten. Das Segment der größeren Solarstrom-Dachanlagen erlebte den stärksten Aufschwung.
Die Bonusregelung aus § 11 Abs. 2 Satz 2 habe für gebäudeintegrierte Anlagen (speziell Solarfassaden) nicht zur Rentabilität geführt, wenn die verminderten Erträge durch eine nicht optimale Ausrichtung der Fassaden und Dächer berücksichtigt würden, heißt es in der Studie. Diese Form der Nutzung der Photovoltaik sei daher eine Nischenanwendung geblieben.
Die für Photovoltaik stärkere Degression der Einspeisevergütungen bis 2006 führte laut Studie dazu, dass die Rentabilität derzeit stark vom Standort abhänge. An sonnenreichen Standorten (vor allem in Süddeutschland) könnten mit dem Betrieb einer Dachanlage Überschüsse erwirtschaftet werden, an Standorten mit besonders schwacher Einstrahlung sei die Rentabilität nur noch unter günstigen Rahmenbedingungen gegeben. (z. B. niedriger Zinssatz zur Finanzierung).
Gutachten im Internet zugänglich
Das Gutachten kann heruntergeladen werden als Kurzversion (PDF; 17 S.) sowie in der Langfassung (PDF; 289 S., 2MB)
13.04.2007 | Quelle: BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH