VDI kritisiert Energieeinsparverordnung: CO2-Emissionen können stärker reduziert werden

Die VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung (VDI-TGA) hält die am 27.06.2007 vom Bundeskabinett verabschiedete Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber Verbesserungsbedarf. „Die Anforderungen an Wohngebäude sind zu niedrig gefasst. Technologisch sind schon heute deutlich höhere CO2-Einsparungen möglich als es die EnEV vorsieht“, sagt Michael Schmidt, der Vorsitzende der TGA. Die TGA empfiehlt […]

Die VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung (VDI-TGA) hält die am 27.06.2007 vom Bundeskabinett verabschiedete Energieeinsparverordnung (EnEV) für einen Schritt in die richtige Richtung, sieht aber Verbesserungsbedarf. „Die Anforderungen an Wohngebäude sind zu niedrig gefasst. Technologisch sind schon heute deutlich höhere CO2-Einsparungen möglich als es die EnEV vorsieht“, sagt Michael Schmidt, der Vorsitzende der TGA. Die TGA empfiehlt technologisch ein „First-Class-Szenario“, das darin bestünde, modernisierbare Bestandsbauten auf das Niveau des 3-Liter-Hauses zu sanieren und nicht modernisierbare Bauten zu ersetzen.

Ein weiterer Einwand des VDI ist, dass ein zu breiter Kreis von Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. „Insbesondere für komplexe Immobilien, wie moderne Bürogebäude mit umfangreicher Anlagentechnik, bedarf es zur Ausstellung aussagekräftiger Energieausweise umfangreicher Kenntnisse, wie sie qualifizierte Ingenieure der technischen Gebäudeausrüstung bzw. Gebäudetechnik mitbringen“, betont der VDI-Experte. Dass dies Handwerker mit Zusatzqualifikationen ohne Weiteres können, hält Schmidt für fraglich. Dennoch wertet Schmidt die neue EnEV positiv: „Der Energieausweis trägt dazu bei, die Energieversorgung nachhaltig zu sichern und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.“
Der Energieausweis zeigt die energetische Qualität einer Immobilie auf und soll zu besserer Transparenz auf dem Immobilienmarkt und einem verstärkten Bewusstsein für Energiekosten führen. Bestandteil des Ausweises sollen Empfehlungen für eine kostengünstige Verbesserung der energetischen Gebäudeeigenschaften sein. Beginnend mit dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis verpflichtend, zunächst bei älteren Wohngebäuden. In vielen Fällen hat der Verkäufer oder Vermieter die Wahl zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis.

Gebäudeenergieberater warnen: Keine Eile beim Energieausweis
Der Bundesverband Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker begrüßt die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung 2007, warnt aber die Verbraucher vor übertriebener Eile beim Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises : „Bis zum 30. Juni 2008 ist niemand dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Verbraucher sollten sich dies nicht von unseriösen Anbietern einreden lassen“, so Fred Weigl, 1. Vorsitzender des GIH, der mit 18 Mitgliedsverbänden rund 2.000 Energieberater bundesweit vertritt. Alle Energieausweise seien zehn Jahre gültig.
Mit der novellierten EnEV haben Verkäufer und Vermieter weitgehend die Wahl, ob sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis ausstellen lassen wollen. „Der Bedarfsausweis ist eindeutig der bessere“, stellt Weigl fest. Indem dieser den rechnerisch ermittelten Energiebedarf einer Immobilie feststellt, biete er allen Beteiligten eine größere Sicherheit bei der Bewertung der Energieeffizienz eines Objektes. Der Verbrauchsausweis hingegen spiegle lediglich den sehr individuellen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner wider.

Mehr Informationen und die ausführliche Stellungnahme der TGA gibt es im Internet unter http://www.vdi.de/tga

28.06.2007 | Quelle: VDI; GIH-Bundesverband | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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