Baden-Württemberg: Landesregierung beschließt bundesweit ersten Entwurf für ein Öko-Wärmegesetz

„Die vorhandenen Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden werden nur sehr unzureichend ausgeschöpft. Dabei gibt es eine große Auswahl marktgängiger, technisch ausgereifter Anlagen. Über den Weg der gesetzlichen Verpflichtung wollen wir das, was in diesem Bereich heute bereits möglich und sinnvoll ist, zum Standard machen.“ Das erklärten der baden-württembergische Ministerpräsident Günther H. Oettinger und […]

„Die vorhandenen Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien in Wohngebäuden werden nur sehr unzureichend ausgeschöpft. Dabei gibt es eine große Auswahl marktgängiger, technisch ausgereifter Anlagen. Über den Weg der gesetzlichen Verpflichtung wollen wir das, was in diesem Bereich heute bereits möglich und sinnvoll ist, zum Standard machen.“ Das erklärten der baden-württembergische Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Umweltministerin Tanja Gönner am 10. Juli 2007 in Stuttgart. Baden-Württemberg nehme mit diesem Gesetzentwurf beim Klimaschutz eine bundesweite Vorreiterrolle ein und leiste einen wichtigen Beitrag, den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases Kohlendioxid dauerhaft zu vermindern, betonten Oettinger und Gönner.
Die Landesregierung habe als bundesweit erstes Land den Entwurf eines Wärmegesetzes beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Bei der Heizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden soll damit künftig die Nutzung erneuerbarer Energien zum Standard werden. In Neubauten soll bereits ab dem kommenden Jahr ein Fünftel des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Für den Wohnungsbestand sollen gesetzliche Regelungen erst nach einer Vorlaufzeit von über zwei Jahren in Kraft treten und nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen.

Solar- und Bioenergie als Alternative bei steigenden Energiepreisen
Etwa ein Drittel der jährlichen Kohlendioxidemissionen im Land (rund 74 Millionen Tonnen) gingen auf das Konto von Wohngebäuden, sagten Ministerpräsident Oettinger und Umweltministerin Gönner. Zahlreiche Techniken wie beispielsweise die Solarthermie, Biomasseheizungen mit Holzpellets oder Holz, die Geothermie, aber auch die Nutzung von Biogas und Bioöl seien ausgereift, in der Praxis erprobt und stellten auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei steigenden Energiepreisen eine Alternative zur Versorgung mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Öl oder Kohle dar. „Während im Bereich der Stromerzeugung die erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren eine steile Entwicklung genommen haben, steht der Wärmebereich erst am Beginn, seine Potenziale zu erschließen. Mit unserer Initiative wollen wir in diesem Bereich zusätzliche Impulse schaffen“, unterstrich der Ministerpräsident.

10 Prozent der Wärme im Gebäudebestand soll aus erneuerbaren Energien kommen
Für bestehende Wohngebäude greife nach einer über zweijährigen Übergangsfrist die gesetzliche Regelung erst bei einer notwendig werdenden Erneuerung der Heizungsanlage, hob Umweltministerin Gönner hervor. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien solle dabei auf zehn Prozent festgeschrieben werden. An Stelle der Nutzung erneuerbarer Energien werde dem Eigentümer die Möglichkeit eingeräumt, ersatzweise alternative bauliche Maßnahmen durchzuführen, die in vergleichbarer Größenordnung zur Verringerung des Wärmebedarfs und damit zur Minderung des Kohlendioxidausstoßes beitragen.

„Ehrgeizige Ziele mit Augenmaß verfolgen“
Dafür komme beispielsweise eine entsprechend über den heutigen Vorgaben liegende Wärmedämmung in Betracht. Erfüllt werden könne die Verpflichtung außerdem durch den Einsatz von Biogas oder Bioheizöl. Bestehende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien würden anerkannt. „Ist der Einsatz erneuerbarer Energien aus technischen Gründen nicht möglich, soll der Hauseigentümer von der Verpflichtung befreit werden. Eine Befreiung ist auch möglich, wenn ein unverhältnismäßig hoher Aufwand oder eine sonstige Härte entstünde. Wir verfolgen im Bereich erneuerbarer Energien ehrgeizige Ziele, aber mit Augenmaß“, so Oettinger und Gönner.

Schub zur technischen Weiterentwicklung
Nur etwa fünf Prozent des gesamten Primärenergieverbrauchs würden landes- wie auch bundesweit derzeit über erneuerbare Energien gedeckt, hoben der Ministerpräsident und die Umweltministerin hervor. „In der Wärmeversorgung besteht auch gegenüber der Stromerzeugung ein erheblicher Nachholbedarf. Diese Lücke wollen wir im Interesse des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung, aber auch mit Blick auf die immer weiter steigenden Energiekosten für Wohnungseigentümer und Mieter, schließen“, erklärten Oettinger und Gönner. „Außerdem werden die Kosten für eine Anlage durch die steigende Nachfrage und höhere Stückzahlen mittelfristig weiter sinken. Gleichzeitig bekommen wir einen Schub bei der technischen Weiterentwicklung“, betonten Ministerpräsident und Umweltministerin. Moderne Umwelttechniken seien eine der viel versprechendsten Zukunftsbranchen. Über 100.000 Menschen im Land seien bereits im Umweltschutz und in der Umwelttechnik beschäftigt.

11.07.2007 | Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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