Emissionshandel: Startschuss für die zweite Handelsperiode; Zuteilungsgesetz 2012 tritt in Kraft

Das am 22. Juni 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) trat am 11.08.2007 in Kraft. Das Gesetz regelt die Grundlagen für die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels in Deutschland. Zusätzlich wird in der 33.Kalenderwoche eine Verordnung in Kraft treten, die weitere Details für das Zuteilungsverfahren regelt, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. […]

Das am 22. Juni 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) trat am 11.08.2007 in Kraft. Das Gesetz regelt die Grundlagen für die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels in Deutschland. Zusätzlich wird in der 33.Kalenderwoche eine Verordnung in Kraft treten, die weitere Details für das Zuteilungsverfahren regelt, berichtet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Das ZuG 2012 lege ein ehrgeiziges Ziel für die CO2-Reduktionen für 2008 bis 2012 fest, schaffte die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die Versteigerung und regle die kostenlose Zuteilung überwiegend auf Basis von festen Emissionswerten für die Herstellung von Produkten mit den effizientesten Techniken (Benchmarking), so das BMU.
Gabriel: Jetzt sind die Unternehmen gefragt, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten
„Wir haben mit diesem Gesetz den Emissionshandel in Deutschland zu einem schlagkräftigen Instrument für den Klimaschutz gemacht. Vor allem im Energiesektor wirken nun sehr starke Anreize zur Modernisierung und zum Ersatz von alten Anlagen durch neue hocheffiziente Kraftwerke. Im europäischen Vergleich setzen wir Maßstäbe beim Einstieg in die Versteigerung. Die Politik hat ihre Hausaufgaben gemacht – nun sind die Unternehmen gefragt, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“, kommentiert Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die Zuteilungsmenge für 2008 bis 2012 liege etwa 37 Millionen Tonnen pro Jahr unter dem aktuellen Emissionsniveau der emissionshandelspflichtigen Anlagen. Dies entspreche einer effektiven Kürzung der Emissionsmenge um rund acht Prozent. Gegenüber dem ersten Allokationsplan beträgt die Reduktion der Zuteilungsmenge sogar 57 Millionen Tonnen pro Jahr, betont das BMU.

Benchmarking-System soll effiziente Anlagen belohnen
Die Zuteilung für Energieanlagen wird laut BMU auf ein Benchmarking-System umgestellt, das effiziente Anlagen belohne und veraltete Technik belaste. Der Modernisierungsprozess in der deutschen Energiewirtschaft werde dadurch nachdrücklich beschleunigt. Vom produzierenden Gewerbe würden weniger Minderungsleistungen als von der Energiewirtschaft verlangt. Diese differenzierte Behandlung der Branchen berücksichtige die unterschiedliche Wettbewerbssituation und Minderungspotenziale. Zudem würden kleine Emittenten mit weniger als 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr von Minderungsbeiträgen ganz freigestellt.

Einnahmen aus Versteigerungen für Klimaschutz und erneuerbare Wärme
Etwa ein Zehntel der gesamten Zuteilungsmenge, nämlich 40 Millionen Berechtigungen pro Jahr, wird laut BMU nicht mehr gratis verteilt, sondern verkauft. Deutschland werde damit EU-weit die größte Anzahl an Emissionsberechtigungen versteigern. So würden in Zukunft Zusatzgewinne abgeschöpft, die vor allem Energievorsorgungsunternehmen durch die Einpreisung des Wertes der kostenlos zugeteilten Zertifikate in den Strompreis derzeit erzielten. Die Nettomehreinnahmen für den Bund sollen für nationale und internationale Klimaschutzmaßnahmen und für die Förderung der Erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung eingesetzt werden.
Für die Nutzung der beiden projektbezogenen Kyoto-Mechanismen JI (Joint Implementation) und CDM (Clean Development Mechanism) werden laut BMU großzügige Rahmenbedingungen geschaffen. Insgesamt könnten deutsche Unternehmen pro Jahr 90 Millionen Emissionsgutschriften aus kostengünstigen Klimaschutzprojekten im Ausland nutzen und zugleich zum dringend notwendigen Transfer von Technologie und Know-how in Entwicklungs- und Schwellenländer beitragen.
Bis zum Beginn der Zuteilungsperiode am 1. Januar 2008 wird nun das Zuteilungsverfahren für die betroffenen Anlagen durchgeführt. Hierzu müssen die Anlagenbetreiber bis Mitte November einen Zuteilungsantrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt stellen. Bei mehr als 60 Prozent der betroffenen Anlagen sind für die Zuteilung allerdings nur Daten notwendig, die die DEHSt bereits erhoben hat. Dies reduziere die Kosten für die Betreiber und den Verwaltungsaufwand der Behörde, betont das BMU.

14.08.2007 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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