Energieausweis: Praktische Umsetzung der Energie-Einsparverordnung noch undurchsichtig

Am 24. Juli 2007 stimmte der Bundesrat dem Entwurf zur Novellierung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) zu. Bisher nur für Neubauten verpflichtend, soll der Energieausweis damit ab Juli 2008 auch für bereits errichtete Gebäude ausgestellt werden. Der Energiepass soll dazu beitragen die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu optimieren. Personen, die Wohnungen oder Häuser kaufen oder mieten wollen, erhalten […]

Am 24. Juli 2007 stimmte der Bundesrat dem Entwurf zur Novellierung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) zu. Bisher nur für Neubauten verpflichtend, soll der Energieausweis damit ab Juli 2008 auch für bereits errichtete Gebäude ausgestellt werden. Der Energiepass soll dazu beitragen die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu optimieren. Personen, die Wohnungen oder Häuser kaufen oder mieten wollen, erhalten durch den Ausweis Informationen über den Energiebedarf beziehungsweise -verbrauch der jeweiligen Gebäude. Dass allerdings bei der praktischen Umsetzung der Energieausweis-Pflicht noch einige Schwierigkeiten bis hin zu zivilrechtlichen Fragen auftreten könnten, sei auf der Fachtagung „Der Energieausweis für den Gebäudebestand“ deutlich geworden, berichtet der Europressedienst Bonn (EuPD).
Auf der Veranstaltung, die organisiert wurde von der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. (ASUE) in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ) diskutierten rund 90 Interessierte mit Vertretern aus Wirtschaft und Politik über die Rahmenbedingungen zur Einführung des Energieausweises.

Energiebedarf oder Energieverbrauch?
Unklarheit für den Endkunden entsteht beispielsweise durch die zwei Arten des Energieausweises. So kann die Energieeffizienz eines Hauses entweder über den Energiebedarf festgestellt werden, der unter anderem von Aspekten wie der Bausubstanz oder den Fenstern abhängt. Deutlich einfacher und damit kostengünstiger ist die Ermittlung auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Damit kann ein Energiepass erstellt werden, obwohl der Aussteller das entsprechende Gebäude niemals betreten hat. Ungenaue Beurteilungen seien hierbei nicht auszuschließen, so der EuPD. Dazu wies Jürgen Stock, Referatsleiter beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Bonn in seinem Vortrag darauf hin, dass das neue Gesetz an manchen Stellen bewusst offen gehalten worden sei, um größere Akzeptanz in der Bevölkerung zu finden.

Modernisierungsempfehlungen sind verpflichtender Bestandteil eines Energieausweises
Auch die Frage, wer tatsächlich als potenzieller Mieter oder Käufer zu betrachten sei und damit ein Anrecht habe einen Blick in den Energieausweis zu werfen, ist für Stock bislang nicht ausreichend zu beantworten. Verweigert der Verkäufer oder Vermieter dem Interessenten allerdings den Einblick in den Energieausweis, handelt er ordnungswidrig und ihm droht eine Bußgeldforderung. Die Möglichkeit, bei bereits bestehenden Mietverhältnissen rechtliche Ansprüche aus dem Energieausweis abzuleiten, beurteilt Stock als schwierig. „Wer den Energieausweis als Gegenstand in einen neuen Vertrag einbezieht, dem kann man nicht helfen“, meint der Referatsleiter. Ähnlich verhalte es sich auch mit den Modernisierungsempfehlungen, die ebenfalls verpflichtender Bestandteil eines Energieausweises sind. Hat der Mieter ein Anrecht auf den Einbau neuer Fenster, wenn dies im Energieausweis empfohlen wird? Hier sind sicherlich noch einige zivilrechtliche Klagen abzuwarten, bis in der Praxis Klarheit besteht, urteilte Stock.

Warnung vor billigen Energieausweisen aus dem Internet
Aufgrund mangelnder preisrechtlicher Vorgaben in der EnEV, lägen die Kosten für einen Energieausweis im Ermessen des Ausstellers, betont der EuPD. So würden sich nach Schätzungen die Kosten für einen verbrauchsorientierten Ausweis für ein Einfamilienhaus auf knapp 50 Euro belaufen. Doch bereits jetzt könnten im Internet bei „Ebay“ Energieausweise für nur 9,90 Euro erstanden werden. Hier sei allerdings Vorsicht geboten, denn nicht alle Ausweise entsprächen den gesetzlichen Anforderungen der EnEV. Damit stelle die Preiskalkulation eine weitere Unsicherheit für den Endkunden dar. Um dem Verbraucher im Dschungel der Energieausweise Orientierungspunkte zu geben, fordert Horst Eisenbeis, Geschäftsführer der VdZ, gegenüber dem EuPD Europressedienst dringend mehr Transparenz seitens der Anbieter.
Die Einführung von Energieausweisen basiert auf der EU-Richtlinie zur „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ aus dem Jahr 2002 und verpflichtet die Mitgliedstaaten der europäischen Union zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Energie- und CO2-Einsparung in Gebäuden.

19.08.2007 | Quelle: EuPD Europressedienst Bonn | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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