Grüne legen Eckpunkte für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vor

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein Eckpunktepapier für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEW) vorgelegt, das Pflichtanteile regenerativer Energieversorgung von 20 Prozent für Neubauten vorgibt und auch öffentliche Gebäude einschließt. Die Anteilsvorgaben sollen in Fünfjahresschritten jeweils um 10 Prozentpunkte bei Neubauten und um 5 Prozentpunkte bei Bestandsbauten erhöht werden. „In dem von uns beschlossenen Eckpunktepapier für […]

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ein Eckpunktepapier für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEW) vorgelegt, das Pflichtanteile regenerativer Energieversorgung von 20 Prozent für Neubauten vorgibt und auch öffentliche Gebäude einschließt. Die Anteilsvorgaben sollen in Fünfjahresschritten jeweils um 10 Prozentpunkte bei Neubauten und um 5 Prozentpunkte bei Bestandsbauten erhöht werden. „In dem von uns beschlossenen Eckpunktepapier für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz setzen wir auf einen Mix aus konsequenten ordnungspolitischen Verpflichtungen und monetären Anreizen“, erläutert Hans-Josef Fell, Sprecher der Grünen für Energie und Technologie. “
„Anders als die Bundesregierung, fordern wir einen Pflichtanteil von 20 Prozent bei Neubauten, statt nur 15 Prozent. Anders als die Landesregierung Baden-Württemberg beziehen wir auch öffentliche Gebäude ein. Anders als die Bundesregierung und die Landesregierung Baden-Württemberg, stagnieren wir nicht bei der Höhe der Anteilspflicht, sondern erhöhen sie alle fünf Jahre. Ob die Bundesregierung tatsächlich am 5. Dezember ein wirksames Wärmegesetz verabschiedet, ist zweifelhaft. Fakt ist jedoch, dass die Minister Glos und Tiefensee den Rotstift am BMU-Entwurf angesetzt haben“, stellt Fell fest.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung enthalte viele Ausnahmen, kritisieren die Grünen. Hinzu komme die vertane Chance, den Gebäudebestand einzubeziehen. Der Entwurf greife nur dann, wenn neben einem Kesselaustausch auch eine grundlegende Sanierung durchgeführt werde. „Damit das Wärmegesetz überhaupt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, fordern wir stattdessen, dass das EEW im Bestand schon beim Austausch von Heizungsanlagen zur Wirkung kommt und kaum Ausnahmen zulässt. Mit unserem Vorschlag kann bis 2020 der Verbrauch fossiler Energien bei der Wärmebereitstellung deutlich reduziert werden. So lässt sich erfolgreich Klimaschutz betreiben und die Abhängigkeit von knappem Erdöl und Erdgas verringern“, heißt es in der Pressemitteilung der Grünen.

EEW soll auch Windenergie und kleine Wasserkraft einbeziehen
Nach dem grünen Eckwertepapier soll das EEW folgende Erneuerbare Energien berücksichtigen: Solarthermie, Bioenergien (bevorzugt in Kraft-Wärme-Kopplung), Tiefen-Erdwärme, Windenergie und Wasserkraft in Form kleiner gebäudenaher oder gebundener Windräder und Wasserräder, Umgebungswärme und Oberflächenerdwärme (die aber nur als regenerativ anzusehen ist, wenn auch die Antriebsenergie für die notwendigen Wärmepumpen aus Ökostrom oder Biogas hergestellt werden). Wärmepumpen sollen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie eine positive Umweltbilanz aufweisen. Zur Klimatisierung setzen die Grünen auf solarthermische Kühlung sowie mit Ökostrom, Biogas oder Erdwärme effizient betriebene Kühlungsaggregate.

EEW soll für alle verbindlich sein und wirksam sanktioniert werden
Betreiber neu errichteter Wärmeerzeugungsanlagen und Anlagenbetreiber, die bestehende Anlagen austauschen oder modernisieren, sollen zum anteiligen Mindesteinsatz von Wärme aus regenerativen Energiequellen verpflichtet werden. Diese Pflicht soll für alle Betreiber gelten, ungeachtet ob die beheizten Gebäude privat, gewerblich oder öffentlich genutzt werden, und sie muss auch die Betreiber von Wärmenetzen umfassen. Wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt werden kann, soll eine Ersatzabgabe in Relation zur installierten Leistung der fossilen Wärmeerzeugungsanlage fällig werden. Das Aufkommen aus dieser Abgabe soll zur Förderung von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmespeicheranlagen, Energieeinsparprogrammen und Wärmenetzen verwendet.

Technologie-Innovationsprogramm plus Aufstockung des MAP auf 400 Millionen
Das EEW soll nach den Vorstellungen der Grünen als dritte Säule eines ambitionierten Systems zur Verbesserung der Energiestandards von Gebäuden wirken. Dazu bedürfe es einer flankierenden Optimierung vorhandener Gesetze und Förderprogramme, ökonomischer Anreize und einer engen Verzahnung zu einem effizienten Instrumentarium des Förderns und Forderns beim Energiesparen. So soll das bisherige MAP für erneuerbare Energien auf 400 Millionen aufgestockt und zu einem zweigleisigen Programm umgestaltet werden. Neu geschaffen werden müsse ein Innovationsprogramm, das die Technologien der nächsten Generation zur Marktreife führt. Der andere Pfad soll Hausbesitzer dabei unterstützen, Erneuerbare Energien zu nutzen. Dieser Topf soll Haushalten finanzielle Anreize bieten, erneuerbare Energien über den im EEW vorgeschriebenen Anteil am Wärmeverbrauch hinaus zu nutzen, bis hin zu einer Vollversorgung durch erneuerbare Energien.
Das Eckpunktepapier ist zugänglich unter www.hans-josef-fell.de

29.11.2007 | Quelle: Hans-Josef Fell MdB | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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