Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien: Fördervolumen wird auf bis zu 350 Millionen Euro angehoben
Ab dem Jahr 2008 wird die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Markanreizprogramm stünden bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, berichtet das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Das sei deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gelten soll. Ab 2009 sollen für das Programm sogar bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Mittelaufstockung erfolgen aus Erlösen der Versteigerung von Emissionszertifikaten.
Förderung gewerblicher Investitionen erst nach Genehmigung der EU
Darüber hinaus wird die Förderung gewerblicher Investitionen ab dem nächsten Jahr deutlich ausgebaut. Eine Antragstellung über die KfW ist aber erst nach erfolgter Notifizierung der neuen Richtlinie bei der EU im Laufe des ersten Quartals 2008 möglich, betont das BMU. Gefördert werden große Biomasse-Anlagen, große solarthermische Anlagen, Nahwärmenetze und Tiefengeothermie-Anlagen. Neu ab 2008 ist die Förderung großer Wärmespeicher, für Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität sowie Biogasleitungen.
Künftig auch Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen
Auch künftig werden Solar-Kollektoren und Biomasse-Heizkessel mit Investitionszuschüssen gefördert. Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich belohnt. Besonders innovative Anlagen, zum Beispiel große Solarkollektor-Anlagen oder Biomassekessel mit hochwirksamen Staubfiltern, profitieren zusätzlich von der Innovationsförderung. Ebenfalls neu eingeführt wurden Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen treten für private Antragsteller unmittelbar im Januar 2008 in Kraft, so das BMU.
Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter beispielsweise der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl und eine Fachunternehmererklärung mit dem Nachweis einer entsprechenden Jahresarbeitszahl (mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand. Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2).
Die Jahresarbeitszahl bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen ist das Ergebnis der Division der abgegebenen Wärmemenge durch die eingesetzte Strommenge einschließlich der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher, insbesondere der Grundwasserpumpe, der Soleumwälzpumpe, des Notheizstabes und der Regelung. Die geförderten Anlagen sollen im Rahmen eines speziellen Evaluationsprogramms stichprobenartig untersucht werden.
Förderung von 5 bis maximal 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bzw. Nutzfläche
Bei Neubauten beträgt die Förderung effizienter Wärmepumpen in Wohngebäuden 10 je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 10 je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 2.000 je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.
Für Luft/Wasserwärmepumpen im Neubau beträgt die Förderung 5 je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 5 je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 850 je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 8 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.
Im Gebäudebestand beträgt die Förderung mit Ausnahme von Luft / Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 20 je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 20 je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 3.000 je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 15% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.
Für Luft/Wasserwärmepumpen im Gebäudebestand beträgt die Förderung 10 je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 10 je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 1.500 je Wohneinheit. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.
Die neue Förderrichtlinie ist abrufbar unter www.erneuerbare-energien.de
07.12.2007 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH