Hamburg: Senat beschließt neue verbindliche Wärmeschutzstandards; Hansestadt jetzt auch Vorreiter beim Klimaschutz am Bau

Eines der wichtigsten Elemente des Klimaschutzkonzeptes Hamburg vom 21. August wird kurzfristig umgesetzt, berichtet die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in einer Pressemitteilung. In seiner Sitzung am 11. Dezember 2007 beschloss der Senat den Erlass einer wegweisenden Klimaschutzverordnung, die am 1.Juli 2008 in Kraft treten wird. Damit setze Hamburg ein weiteres Zeichen für den Klimaschutz […]

Eines der wichtigsten Elemente des Klimaschutzkonzeptes Hamburg vom 21. August wird kurzfristig umgesetzt, berichtet die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in einer Pressemitteilung. In seiner Sitzung am 11. Dezember 2007 beschloss der Senat den Erlass einer wegweisenden Klimaschutzverordnung, die am 1.Juli 2008 in Kraft treten wird. Damit setze Hamburg ein weiteres Zeichen für den Klimaschutz und lege als erstes Bundesland überhaupt energetische Standards für Baumaßnahmen flächendeckend fest, die über die bundeseinheitliche Energieeinsparverordnung hinaus gehen. Die Klimaschutzverordnung setzt dabei auf eine Kombination von Energieeinsparung, effizienter Energieumwandlung und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Ziel des Senats ist, zukunftsgerichtete Standards bei Neubauten zu etablieren. Ein neu gebautes Haus komme heute mit etwa einem Drittel der Energiemenge eines durchschnittlichen Altbaus aus, betont die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Im Rahmen der Bauplanung heiße das vor allem, die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle und die Lüftung zu minimieren. Der vom Bundesgesetzgeber durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderte energetische Standard sei dabei durch die Energiepreisentwicklung der letzten Jahre überholt.

Umweltsenator Axel Gedaschko: Hamburger Standard etwa 30 % unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung
„Wer heute neu baut, stellt damit die Weichen für den Energiebedarf des Gebäudes über mehrere Jahrzehnte. Wird dieses Haus nicht ausreichend energetisch durchgeplant und ausgeführt, vertut man auf lange Sicht eine große Chance zur CO2-Einsparung. Neben dem Energiebedarf müssen wir auch die Heizkosten im Auge behalten. Ein entscheidender Faktor ist dabei die Entwicklung der Energiepreise. Wirklich kalkulierbar ist dieser Faktor nicht – weder bei fossilen Brennstoffen noch bei Biomasse. Nur die Energie, die nicht gebraucht wird, lässt sich kalkulieren“, erläutert Umweltsenator Axel Gedaschko. Die Klimaschutzverordnung legt Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz von Gebäuden und die Effizienz von Heizanlagen fest. Im Ergebnis wird damit ein Standard erreicht, der etwa 30 % unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung liegt. Alle in der Verordnung enthaltenen Anforderungen seien wirtschaftlich umsetzbar.

Mehrkosten machen sich in spätestens 10 Jahren bezahlt
Beim Neubau eines Einfamilienhauses müssen in Hamburg ab nächsten Sommer der Wärmeverlust und der Bedarf an Primärenergie um je rund ein Drittel gegenüber den bisherigen Standards gesenkt werden. Das soll vor allem durch bessere Dämmung, effiziente Heizung und moderne Wärmeverglasung erreicht werden. Beim Bau eines Einfamilienhauses kann dies zum Beispiel durch eine 14 Zentimeter dicke Dämmung an den Außenwänden und eine 18 cm dicke Dämmung unterm Dach erreicht werden. Die Kellerdecke sollte eine 12 cm starke Dämmschicht aufweisen und die Fenster mit einer Wärmeschutzverglasung nach neustem Standard eingebaut werden. Die Heizung sollte im beheizten Teil des Hauses angeordnet sein, damit deren Wärmeverluste im Haus mitgenutzt werden können. Die Mehrkosten für diese Baumaßnahmen betragen laut Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt für Einfamilienhäuser einmalig rund 4.000 Euro und dürften sich bei der derzeitigen Entwicklung der Heizkosten in spätestens 10 Jahren amortisiert haben.

Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Bei der Bereitstellung der Wärmeenergie durch heizungstechnische Anlagen setzt Hamburg auf energieeffiziente Umwandlungstechniken und erneuerbare Energien, vor allem auf den Anschluss an ein Wärmenetz, dessen Wärme überwiegend aus Kraft-Wärme-Kopplung, Abwärmenutzung oder regenerativen Energiequellen erzeugt wird sowie auf die Nutzung dezentraler Wärmeerzeuger mit Kraft-Wärme-Kopplung. Für diese Arten der Wärmeversorgung sieht die Klimaschutzverordnung keinen gesonderten rechnerischen Nachweis vor. Auch die Nutzung von Gas- oder Öl-Brennwerttechnik in Kombination mit solarthermischen Anlagen sowie die Nutzung von biogenen Energieträgern in Anlagen mit selbsttätiger Feuerung oder die Nutzung von Wärmepumpen erfüllen die Vorgaben der Verordnung ohne speziellen Nachweis.

13.12.2007 | Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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