BMWi: Unangemessene Energiepreise können von den Kartellbehörden wirksam angegangen werden

Zum Jahreswechsel sind teilweise deutliche Erhöhungen der Strom- und Gaspreise angekündigt. Der Anstieg der Rohstoff- und Beschaffungskosten könne den rasanten Preisanstieg jedoch nur teilweise rechtfertigen, betont das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in einer Pressemitteilung. „Wenn die Strompreise steigen und gleichzeitig die großen Energieversorger Rekordgewinne einfahren, sorgt das für berechtigten Unmut bei vielen Verbrauchern. […]

Zum Jahreswechsel sind teilweise deutliche Erhöhungen der Strom- und Gaspreise angekündigt. Der Anstieg der Rohstoff- und Beschaffungskosten könne den rasanten Preisanstieg jedoch nur teilweise rechtfertigen, betont das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in einer Pressemitteilung. „Wenn die Strompreise steigen und gleichzeitig die großen Energieversorger Rekordgewinne einfahren, sorgt das für berechtigten Unmut bei vielen Verbrauchern. Die Verbraucher müssen vor unangemessenen Energiepreisen geschützt werden. Dafür haben die Kartellbehörden jetzt durch die geschärfte kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht ein wirksames Instrument an der Hand“, so Bundeswirtschaftsminister Michael Glos.

Neues kartellrechtliches Instrument zur Kontrolle von Strom- und Gaspreisen in Kraft
Der Deutsche Bundestag hat im November das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch in der Energieversorgung und im Lebensmittelhandel verabschiedet. Der neue § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) konkretisiert das geltende allgemeine Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter. Er soll den Kartellbehörden erleichtern, Preise zu untersagen, welche die Kosten unangemessen überschreiten oder die Preise von Vergleichsunternehmen erheblich übersteigen. Im Kartellverfahren tragen die Unternehmen die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung. Die Vorschrift ist bis 2012 befristet. „Im Kern brauchen wir mehr Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten. Dafür habe ich bereits im Herbst 2006 ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Das wird nun umgesetzt“, so Bundesminister Glos weiter.

Künftig werden Netzbetreiber an ihren effizienten Wettbewerbern gemessen.
Anfang November ist eine neue Regelung für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb in Kraft getreten. „Im Interesse der Energieverbraucher sorgen wir mit ihr für sinkende Kosten in den Strom- und Gasnetzen. Dazu werden Netzbetreiber an ihren effizienten Wettbewerbern gemessen. Aus diesem bundesweiten Effizienzvergleich werden Obergrenzen für die Erlöse der Netzbetreiber ermittelt und vorgegeben“, betont der Minister.
„Wir brauchen neue Kraftwerke, vor allem von neuen Anbietern. Das fördert den Wettbewerb. Dazu soll die seit Sommer geltende Kraftwerks-Netzanschlussverordnung beitragen. Mit ihr wird der Anschluss neuer Kraftwerke ans Stromnetz nicht nur garantiert, sondern auch beschleunigt und erleichtert“, unterstreicht Glos. „Den flankierenden kartellrechtlichen Schutz brauchen wir, bis die von mir initiierten strukturellen Maßnahmen für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten in den nächsten Jahren Wirkung zeigen“, erläutert der Bundeswirtschaftsminister.

30.12.2007 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen