EEG: Verbände fordern Verbesserungen für Windenergie an Land

Die Kostenentwicklung von Rohstoffen wie Stahl und Kupfer mache eine Anpassung der Vergütung für Strom aus Windparks an Land dringend erforderlich, so die Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen e.V. (WAB) und der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) in einem gemeinsam vorgelegten Positionspapier zum EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ohne Anpassung könnte die Entwicklung von Windparks an Land in Deutschland aufgrund der […]

Die Kostenentwicklung von Rohstoffen wie Stahl und Kupfer mache eine Anpassung der Vergütung für Strom aus Windparks an Land dringend erforderlich, so die Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen e.V. (WAB) und der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) in einem gemeinsam vorgelegten Positionspapier zum EEG-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ohne Anpassung könnte die Entwicklung von Windparks an Land in Deutschland aufgrund der starken Kostensteigerung in wenigen Jahren unwirtschaftlich werden, wenn gleichzeitig die Vergütung für Windstrom jährlich gesenkt wird. Wichtigste Forderung der Verbände ist daher die Anhebung der Anfangsvergütung für Windstrom auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh), um die extreme Steigerung der Rohstoffpreise der vergangenen Jahre auszugleichen. Weiterhin fordern WAB und WVW, die jährliche Senkung der Vergütung (Degression) für die nächsten Jahre auszusetzen.

Bau neuer Windparks an Land könnte 2010 weitgehend unwirtschaftlich werden
Im Juni 2007 sei das im Auftrag der Bundesregierung vorgelegte „Fachgutachten Windenergie“ bereits zu ähnlichen Ergebnissen gekommen, betonen die Verbände. Das Gutachten belege, dass bei weiterhin hohen Rohstoffkosten und einer jährlichen Senkung der Vergütung, der Bau von neuen Windparks bereits im Jahr 2010 in Deutschland weitgehend unwirtschaftlich werde. Sogar modernste Anlagentechnik mit einer Nabenhöhe von mehr als 100 Metern, könnte nur direkt an der Küste und an sehr wenigen exponierten Standorten in den Mittelgebirgen wirtschaftlich betrieben werden. Damit werde die ambitionierte Zielsetzung der Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland gefährdet, so WVW und WAB. Bei der derzeit diskutierten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sei eine Korrektur dieser Situation dringend erforderlich.

Kosten für Windprojekte durch höhere Preise für Stahl und Kupfer um etwa sieben Prozent gestiegen
Jan Rispens, Geschäftsführer WAB, fasst die Lage zusammen: „Die Anpassung der Windstromvergütung ist dringend notwendig, da Windparks an Land bis 2020 den Löwenteil am Ausbau der erneuerbaren Energien leisten müssen.“ Erklärtes Ziel der Bundesregierung sei, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von heute 14,3 auf 25 bis 30 Prozent in 2020 zu verdoppeln. „Ohne weiteren erfolgreichen Ausbau der Windenergie an Land, ist dieses Ziel nicht zu erreichen“, so Rispens weiter. Dr. Wolfgang von Geldern, Vorsitzender des WVW ergänzt: „Zwischen 2003 und Anfang 2007 sind die Kosten für Windprojekte durch die höheren Preise für Stahl und Kupfer um etwa sieben Prozent gestiegen, im gleichen Zeitraum ist die Vergütung um knapp zehn Prozent gesunken – dies kann durch Effizienzverbesserungen der Anlagen nicht länger ausgeglichen werden. Der Ausbau der Windenergie an Land droht in dieser Kostenklemme zum Stillstand zu kommen.“ Der WVW habe zu dieser Marktanalyse eine umfangreiche Befragung seiner Mitglieder durchgeführt.
Die Verbände fordern insgesamt fünf Maßnahmen, um sicherzustellen, dass den Windparks an Land beim Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2020 weiterhin eine Vorreiterrolle zukommt:
1. Für Windenergie an Land soll die Anfangsvergütung auf 9,5 Cent pro kWh erhöht werden. Die Basisvergütung soll im gleichen Maßstab angepasst werden.
2. Für Windenergievergütung an Land soll die jährliche Degression der Vergütung bis zur nächsten Novellierung (turnusgemäß in vier Jahren) ausgesetzt werden.
3. Für das Repowering von Windparks (Ersatz alter durch neue Anlagen) soll ein Bonus von 0,5 Cent pro kWh für neue Windenergieanlagen gewährt werden, wenn die Anlagen im neuen Windpark mindestens die zweifache Strommenge erzeugen als die ersetzten Anlagen.
4. Windenergie soll laut WVW und WAB auch optional außerhalb des EEG auf dem Strommarkt gehandelt werden. Die Vermarktung soll mit einem Vorlauf von weniger als einem Monat anzumelden sein.
5. Das neue Gesetz einschließlich der Vergütungsregelung sollte zum 1. Juli 2008 in Kraft treten, um Projektverschiebungen und eine Marktverunsicherung zu vermeiden.
Eine ausführliche Begründung dieser fünf Forderungen enthält das gemeinsame Positionspapier der Organisationen zum EEG-Gesetzesentwurf vom März 2008, das als Download verfügbar ist.
unter http://www.windenergie-agentur.de und http://www.wvwindkraft.de

19.03.2008 | Quelle: Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen e.V.; Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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