Verbesserte Förderbedingungen für Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden

Mit intelligenter Einsparung von Energie in bestehenden Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert […]

Mit intelligenter Einsparung von Energie in bestehenden Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert Energieberatungen in Wohngebäuden im Rahmen des „Vor-Ort-Beratungsprogramms“ durch finanzielle Zuschüsse. Die Konditionen dieses Programms werden jetzt erheblich verbessert, so das BMWi: Eine Vor-Ort-Beratung wird nun mit bis zu 350 Euro einschließlich Stromeinsparberatung unterstützt.
Zudem können jetzt auch separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung wird bei Bedarf einbezogen.
Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten im Rahmen der Vor-Ort-Energieberatung Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.

Energieberater beantragen Förderung beim BAFA
Die Gutachten werden von einem qualifizierten und anbieterunabhängigen Ingenieur/einer Ingenieurin oder einem/einer Gebäudeenergieberater/in (HWK) erstellt. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde. Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten. Nähere Informationen sind verfügbar.
unter www.bafa.de.

Staatssekretär Schauerte: „Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz gehen auf ideale Weise zusammen“

Eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung sei in zahlreichen Fällen die entscheidende Grundlage, damit das Geld, das in die energetische Sanierung oder Modernisierung von Wohngebäuden investiert wird, zu möglichst umfangreichen Einspareffekten führt, heißt es in der Pressemitteilung. „Bei der energetischen Gebäudesanierung gehen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz auf ideale Weise zusammen. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung. Deshalb baut mein Ministerium die Förderung solcher Energieberatungen aus“, betont der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte.

03.05.2008 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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