Mehr Geld für das energetische Sanieren: Neuer Zuschuss unterstreicht Bedeutung von Qualitätskontrollen

Ein- und Zweifamilienhäuser energetisch zu sanieren, ist jetzt noch attraktiver geworden: Besitzern solcher Immobilien gewährt die KfW Förderbank seit kurzem einen Extrazuschuss für die Energieberatung und Baubegleitung. Das zusätzliche Geld kann man beispielsweise dazu nutzen, sein Sanierungsvorhaben nach den Regeln des RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise (RAL-GZ 965) prüfen zu lassen. Darauf weist die Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e. V. […]

Ein- und Zweifamilienhäuser energetisch zu sanieren, ist jetzt noch attraktiver geworden: Besitzern solcher Immobilien gewährt die KfW Förderbank seit kurzem einen Extrazuschuss für die Energieberatung und Baubegleitung. Das zusätzliche Geld kann man beispielsweise dazu nutzen, sein Sanierungsvorhaben nach den Regeln des RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise (RAL-GZ 965) prüfen zu lassen. Darauf weist die Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e. V. (Biberach) hin. Eine RAL-Güteprüfung komme nicht nur beim Neubau von Häusern in besonders energiesparender Bauweise infrage, betont die Gütegemeinschaft. Sie gelte auch für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen.
„Schließlich ist es ganz egal, ob Sie neu bauen oder den energetischen Standard eines älteren Hauses verbessern möchten“, stellt Dipl.-Phys. Joachim Zeller von der zuständigen Gütegemeinschaft fest: Damit man die gewünschte energetische Qualität tatsächlich erzielt, komme es in beiden Fällen auf große Sorgfalt bei Planung und Bauausführung an. Entsprechend breit seien die Kontrollen durch die RAL-Gutachter angelegt.
Güteprüfer kennen die typischen Schwachstellen
Das RAL-Gütezeichen baut auf einem umfangreichen Kriterienkatalog auf, den unabhängige Experten für verschiedene Anforderungen entwickelt haben. Ihr Ziel: ein möglichst niedriger Energieverbrauch des fertigen Gebäudes. Auf diese Vorgaben greifen die RAL-Güteprüfer zurück, wenn sie Sanierungspläne unter die Lupe nehmen und auf der Baustelle Stichprobenkontrollen durchführen. Spezielles Augenmerk richten sie beispielsweise auf die Luftdichtheit des Hauses. Diese – wie im Sanierungsfall meist nötig – nachträglich herzustellen ist eine schwierige Aufgabe. Die Güteprüfer kennen die typischen Schwachstellen und achten darauf, ob die Arbeiten der verschiedenen Gewerke gut aufeinander abgestimmt wurden. Erst, wenn alle Qualitätskriterien erfüllt sind, wird die Sanierungsmaßnahme mit dem RAL-Gütezeichen 965 ausgezeichnet. Auch die KfW Bank will mit ihrem neuen Angebot ausdrücklich den Erfolg der von ihr geförderten Sanierungen sicherstellen.

Zuschuss für fünfzig Prozent der förderfähigen Beratungskosten
Den Zuschuss für Baubegleitung kann jeder beantragen, der für die energetische Verbesserung seines Ein- oder Zweifamilienhauses im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms einen Förderkredit oder Investitionszuschuss der KfW erhält. Er gilt für fünfzig Prozent der förderfähigen Beratungskosten, je Wohneinheit werden höchstens 1.000 Euro ausgezahlt. Über die Details können sich Interessierte unter www.kfw-foerderbank.de informieren. Weitere Informationen über die Qualitätssicherung durch das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise gibt es ebenfalls im Internet unter www.guetezeichen-neh.de. Dort findet man auch Adressen von akkreditierten Güteprüfern, deren Dienste man natürlich auch ohne zusätzliche KfW-Förderung in Anspruch nehmen kann.

16.05.2008 | Quelle: Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen