EU-Kommission bewilligt Beihilfe für WACKER SCHOTT Solar und prüft Beihilfe für Deutsche Solar AG

Die EU-Kommission hat eine Beihilfe von 47 Millionen Euro genehmigt, die Deutschland dem Unternehmen WACKER SCHOTT Solar GmbH für die Herstellung von Solar-Wafern, dem Ausgangmaterial für die Herstellung von Solarzellen, in Thüringen gewähren will. Das Vorhaben sieht Investitionen von 322 Millionen Euro vor und soll zur Entstehung zahlreicher direkter und indirekter Arbeitsplätze führen. Gleichzeitig hat […]

Die EU-Kommission hat eine Beihilfe von 47 Millionen Euro genehmigt, die Deutschland dem Unternehmen WACKER SCHOTT Solar GmbH für die Herstellung von Solar-Wafern, dem Ausgangmaterial für die Herstellung von Solarzellen, in Thüringen gewähren will. Das Vorhaben sieht Investitionen von 322 Millionen Euro vor und soll zur Entstehung zahlreicher direkter und indirekter Arbeitsplätze führen. Gleichzeitig hat die EU-Kommission gemäß den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags ein Verfahren zur förmlichen Prüfung einer Beihilfe von 48 Millionen Euro für die Fertigung von Solar-Wafern (Photovoltaik) durch das Unternehmen Deutsche Solar AG in Sachsen eingeleitet. Die Beihilfe könnte Bestandteil eines größeren Investitionsvorhabens sein, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission. Sollte sich diese Vermutung bestätigen, müsste die Beihilfe gemäß den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2007-2013 reduziert werden.

500 direkte und indirekte Arbeitsplätze bei Wacker Schott
„Ich freue mich, dass ich grünes Licht für das Großinvestitionsvorhaben von Wacker Schott geben kann, das zur Entstehung von mehr als 500 direkten und indirekten Arbeitsplätzen führen soll und die Entwicklung der Region positiv beeinflussen wird“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. „Im Fall von Deutsche Solar müssen wir jedoch sicherstellen, dass die Beihilfe nicht die Wettbewerbsposition des Unternehmens stärkt, ohne dabei den regionalen Zusammenhalt zu fördern. Deshalb haben wir entschieden, die geplante Beihilfe zugunsten dieses Unternehmens einer eingehenden Prüfung zu unterziehen“, so Kroes weiter.
Die Vorhaben von Wacker Schott und von Deutsche Solar sollen in Gebieten realisiert werden, in denen nach Artikel 87 EG-Vertrag (Absatz 3 Buchstabe a) wegen des außergewöhnlich niedrigen Lebensstandards beziehungsweise der hohen Arbeitslosigkeit Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen. In beiden Fällen wird die Beihilfe, die in Form einer Investitionszulage und eines Zuschusses ausgezahlt wird, im Rahmen bestehender Beihilferegelungen gewährt, doch wegen der hohen Beihilfebeträge und Investitionskosten mussten beide Maßnahmen einzeln bei der EU-Kommission angemeldet und von ihr geprüft und genehmigt werden. Die EU-Kommission überprüfte in beiden Fällen, ob der Marktanteil der begünstigten Unternehmen und die durch die Investition geschaffenen zusätzlichen Produktionskapazitäten die in den Leitlinien für Regionalbeihilfen genannten Schwellen überschreiten. Als für die Prüfung relevante Produktmärkte wurden in beiden Fällen die Märkte für Solar-Wafer, Solarzellen und Solarmodule ermittelt. Die EU-Kommission stellte fest, dass der Anteil der beiden Unternehmen an den relevanten Weltmärkten sowohl vor als auch nach der geplanten Investition unter 25 Prozent liegt. Ferner gelangte sie zu dem Schluss, dass die Wachstumsrate auf den relevanten Märkten höher ist als der Anstieg des Bruttoinlandsproduktes im Europäischen Wirtschaftsraum, so dass die Produktionsausweitung wettbewerbsrechtlich unbedenklich sei.
Im Fall der Deutsche Solar AG stellte die EU-Kommission hingegen fest, dass die Beihilfe möglicherweise nicht uneingeschränkt mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2007-2013 und insbesondere mit den Vorschriften für große Investitionsvorhaben in Einklang steht. In den Leitlinien ist eine progressive Herabsetzung des regionalen Beihilfehöchstsatzes für sehr große Vorhaben vorgesehen, weil diese weniger stark von regionalen Nachteilen betroffen sind als kleinere Vorhaben. Sollten die Errichtung der Betriebsstätte im Gewerbegebiet Ost der Stadt Freiberg und die Erweiterung des Werks im Gewerbegebiet Süd de facto ein einziges Investitionsvorhaben bilden, müsste für die Herabsetzung die Gesamtinvestitionssumme zugrunde gelegt werden, so dass die Beihilfe für die Betriebsstätte im Osten der Stadt gesenkt werden müsste. Das Unternehmen Deutsche Solar und Deutschland sind der Auffassung, dass die Vorhaben als getrennt anzusehen sind. Daher muss die Kommission die etwaigen technischen, funktionalen, strategischen und räumlichen Verbindungen zwischen den beiden Investitionsvorhaben im Osten und Süden der Stadt Freiberg untersuchen, mit deren Realisierung fast zeitgleich begonnnen wurde.

18.07.2008 | Quelle: EU-Kommission | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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