Energieeffizienz: EU will den Energieverbrauch von Elektrogeräten im Stand-by-Betrieb senken

Die EU-Mitgliedstaaten stimmten am 7. Juli 2008 dem Kommissionsvorschlag zur Senkung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten im Stand-by-Betrieb zu. Betroffen sind alle in Europa verkauften Haushalts- und Bürogeräte. Diese Verordnung der EU ist die erste gesetzliche Anforderung an Produkte innerhalb der Ökodesign- Richtlinie. Sie ist ein konkreter Beitrag zur Energieeffizienz, zum Klimaschutz und zur Verbrauchskostensenkung. Hersteller […]

Die EU-Mitgliedstaaten stimmten am 7. Juli 2008 dem Kommissionsvorschlag zur Senkung des Energieverbrauchs von Elektrogeräten im Stand-by-Betrieb zu. Betroffen sind alle in Europa verkauften Haushalts- und Bürogeräte. Diese Verordnung der EU ist die erste gesetzliche Anforderung an Produkte innerhalb der Ökodesign- Richtlinie. Sie ist ein konkreter Beitrag zur Energieeffizienz, zum Klimaschutz und zur Verbrauchskostensenkung. Hersteller erklären mit der CE-Kennzeichnung, dass ihr Produkt alle geltenden europäischen Vorschriften einhält. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat seit Mitte 2007 am Inhalt der neuen Verordnung mitgearbeitet.

Strom aus drei modernen Atomreaktoren kann eingespart werden
Wenn das EU- Parlament zustimmt, gelten ab ca. 2010 verpflichtende Höchstwerte von einem Watt für den Stromverbrauch im Stand-by-Betrieb und bei ausgeschalteten Geräten. Drei Jahre später wird der Grenzwert halbiert. Damit sollen diese Energieverluste in der EU bis 2020 um fast 75 %, reduziert werden, das sind zirka 35 Terawattstunden pro Jahr. Eine Terawattstunde (TWh) entspricht einer Milliarde Kilowattstunden (KWh) . Diese Einsparung entspricht dem 1,3-fachen der deutschen Stromerzeugung aus Windkraft im Jahr 2005 oder der jährlichen Stromlieferung dreier moderner Atomreaktoren.
Die EU-Kommission plant weitere Verordnungen, welche die Umweltbelastung verringern sollen, beispielsweise durch PC, Monitore, Drucker, Scanner und Kopierer, Fernsehgeräte, Kühl- und Tiefkühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie Warmwasserbereiter und Heizkessel. Diese Geräte bieten große Chancen zum Energiesparen, ohne die Funktion einzuschränken, wenn dieses Ziel schon bei der Entwicklung beachtet wird.
Die Ökodesign-Richtlinie wird durch das Energiebetriebene-Produkte- Gesetz (EBPG) in deutsches Recht umgesetzt. Das EBPG ist am 7. März 2008 in Kraft getreten. Die BAM ist darin als beauftragte Stelle benannt und vertritt, zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) sowie den Wirtschafts- und Umweltministerien, Deutschland bei der Erarbeitung von Ökodesign-Vorschriften gegenüber der EU.
Der Internationale Kongress „Electronics Goes Green 2008“ behandelt Themen rund um die Ökodesign-Richtlinie. Dr. Floris Akkerman, ein Experte der BAM berichtet auf dem Kongress über die ersten Erfahrungen in Deutschland. Dem Kongress ist ein Messebereich angegliedert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie betreibt mit der BAM einen gemeinsamen Messestand. „Electronics Goes Green 2008“ findet vom 7. bis 10. September 2008 in Berlin statt.

26.07.2008 | Quelle: BAM | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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