Bayern: ein Drittel des Stromverbrauchs durch Sonne, Wasser, Wind, Bioenergie und Erdwärme gedeckt

Kurz vor den bayerischen Landtagswahlen präsentierte der Verein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ e.V. das erste Rechtsgutachten zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung des Freistaates sowie aktuelle Zahlen zum Anteil der erneuerbaren Energien in Bayern. Die neuesten Statistiken zeigten, dass bereits in diesem Jahr rund ein Drittel des bayerischen Stromverbrauchs durch Sonne (Photovoltaik), Wasser, Wind, […]

Kurz vor den bayerischen Landtagswahlen präsentierte der Verein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ e.V. das erste Rechtsgutachten zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung des Freistaates sowie aktuelle Zahlen zum Anteil der erneuerbaren Energien in Bayern. Die neuesten Statistiken zeigten, dass bereits in diesem Jahr rund ein Drittel des bayerischen Stromverbrauchs durch Sonne (Photovoltaik), Wasser, Wind, Bioenergie und Geothermie gedeckt wird, heißt es in der Pressemitteilung des Vereins. „Damit sind die Aussagen von Ministerpräsident Beckstein zur Bedeutung von Atomenergie genauso glaubhaft wie seine Äußerung zum Bierkonsum beim Autofahren“, kommentiert Hans Arpke, der Vorsitzende des Vereins. Bayern übertreffe auch die Einschätzungen der Internationalen Energie Agentur (IEA) zur Entwicklung der erneuerbaren Energien „um Längen“, so Arpke. Bei einem zielstrebigen Ausbau der erneuerbaren Energien – unter anderem mit der Geothermie zur Stromerzeugung – könne in Bayern auf den Ertrag konventioneller Energieträger bald gänzlich verzichtet werden.
„Bereits heute haben die Erneuerbaren die fossilen Energieträger klar überholt“, so Prof. Dr. Ernst Schrimpff, stellvertretender Vereinsvorsitzender und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft bayrischer Solarinitiativen.

Um den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, muss der bayerische Rechtsrahmen ergänzt werden, fordert der Verein. Von der Notwendigkeit zur Aufnahme des Staatsziels Klimaschutz in die Bayerische Verfassung ist der Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell, stv. Vorsitzender des Vereins und energiepolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, überzeugt: „Die bayerische Bevölkerung und Wirtschaft braucht diese Verfassungsergänzung. Denn der Ausbau der erneuerbaren Energien schützt auch vor den Kostenexplosionen bei den konventionellen Energien.“
Nachdem Klimastudien für Bayern eine Temperaturerhöhung von zirka vier Grad bis 2100 vorhersagen würden (Höchsttemperaturen von bis zu 50 Grad an einzelnen Sommertagen) und ein Stopp des drohenden Klimawandels am schnellsten durch den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Kohlenstoff-Speicherung in landwirtschaftlichen Böden zu erreichen sei, meinen die Initiatoren, dass es nun geboten sei, den Klimaschutz und den Vorrang erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung zu verankern. Die bisherigen Maßnahmen der Staatsregierung seien völlig unzureichend.

Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung juristisch möglich
Das von Prof. Dr. jur. Wolfgang Kahl, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, erstellte Rechtsgutachten „Verankerung des Klimaschutzes und des Vorranges der Erneuerbaren in der Bayerischen Verfassung“ bestätigt nach Auffassung des Vereins, dass die Ergänzungen für wirksamen Klimaschutz wichtig und juristisch machbar sind. Die Verfassungsänderung würde eine Bindungswirkung für Staatsregierung, Landkreise, Kommunen, Gerichte und Gesetzgebungsverfahren sowie für öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Kammern und Sparkassen mit sich bringen. „Das Wachstum der erneuerbaren Energien könnte dadurch noch stärker beschleunigt werden“, prognostizierte Hans Arpke.

Vollversorgung mit 100% erneuerbaren Energien angestrebt
Bereits 1984 war Bayern Vorbild bei der Aufnahme des Umweltschutzes in die Verfassung. Ziel der Verfassungsänderung ist, die Vollversorgung mit 100% erneuerbaren Energien als erste industriell geprägte Region weltweit zu erreichen – und damit auch die Zukunftsfähigkeit des Landes nachhaltig zu sichern. Im nächsten Schritt will „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ e.V. die Landtagsabgeordneten von der notwendigen Ergänzung der Verfassung überzeugen. Der Verein ist entstanden aus den Netzwerken der „Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen“ und der „Arbeitskreise Energie und Klimaschutz der Agenda 21“
Die Machbarkeitsstudie „Verankerung des Klimaschutzes und des Vorrangs Erneuerbarer Energien in der Bayerischen Verfassung“ ist zu finden auf den Internetseiten von Hans-Josef Fell: www.hans-josef-fell.de

25.09.2008 | Quelle: Hans-Josef Fell MdB; „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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