Spanien bremst Wachstum der Solarindustrie: Solarstrom-Einspeisevergütung wird gesenkt, Photovoltaik-Zubau begrenzt
Die spanische Regierung hat die Förderung für Solarstrom neu geregelt. Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sinke zwar weniger als bisher erwartet um rund 30 Prozent auf 34 Cent/kWh bei Dachanlagen und 32 Cent/kWh bei Bodenanlagen, berichtet die Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in einer Pressemitteilung. Die maximale Leistung von Dachanlagen werde aber künftig auf 2 Megawatt (MW) begrenzt, jene von Bodenanlagen auf 10 MW. Die Vergabeleistung werde für ganz Spanien pro Jahr auf 267 MW für Dachanlagen und auf 133 MW für Bodenanlagen gedeckelt (Förderobergrenze). Für die Jahre 2009 und 2010 wurden im Rahmen einer Übergangsregelung zusätzliche 100 MW für Dachanlagen beziehungsweise 60 MW für Freiflächen-Solarparks freigegeben.
Investoren müssen strategisch umdenken
Grundlage der Neuregelung bildet das am 28.09.2008 in Kraft getretene Königliche Dekret 1578/2008, welches die bisher geltenden Grundlagen der Einspeisevergütung ersetzt. „Das neue Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen für die Solarindustrie in Spanien“ erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid. „Investoren, die sich auf das Geschäft mit Großanlagen spezialisiert haben, müssen strategisch umdenken. Dies betrifft vor allem auch die deutsche Solarindustrie, die hier in Spanien sehr erfolgreich tätig ist.“ Durch das neue Gesetz werde der Solarboom in Spanien zwar gebremst, effiziente Betreiber könnten aber profitieren. „Auch mit den neuen Einspeisetarifen ist in Spanien der rentable Betrieb von Solaranlagen möglich“, so Abegg.
Neue bürokratische Hürden; komplexe Vergabeverfahren
Zur Senkung der Einspeisevergütung kommen neue bürokratische Hürden, insbesondere das mit dem Dekret eingeführte Register der Energieproduzenten, in das jedes Projekt eingetragen werden muss, um den entsprechenden Vergütungstarif zugewiesen zu bekommen. Um die Aufsplittung in Einzelanlagen zur Umgehung der vorgegebenen Leistungshöchstgrenze zu verhindern, werden Projekte mit der selben Katasterreferenz als eine einzige Anlage oder ein einziges Projekt angesehen.
Die Vergütungstarife sollen künftig entsprechend der Entwicklung der beantragten Vergabeleistung erhöht oder reduziert werden. Werden in einer Vergaberunde sämtliche Vergabekapazitäten ausgeschöpft, reduziert sich der Tarif in der nächsten Vergaberunde, während umgekehrt bei Freibleiben von Vergabeleistung der Tarif in der nächsten Vergaberunde entsprechend angehoben wird. Die jährlich zu vergebende Leistungskapazität wird in Vergaberunden aufgeteilt. Anträge, die in der jeweiligen Vergaberunde keine Leistung mehr zugewiesen bekommen, rutschen automatisch in die nächste Vergaberunde.
Das Antragsverfahren wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Abegg die Finanzierung von Solarprojekten in Spanien erschweren. „Das komplexe Vergabeverfahren führt zur Unsicherheit des Projektbeginns und des anwendbaren Vergütungstarifes, weil nicht sicher ist, in welcher Vergaberunde beantragte Projekte realisiert werden können. Wird ein Projekt in die darauffolgende Vergaberunde verschoben, muss der Investor unter Umständen die Finanzierung neu verhandeln“, so Abegg. Nach Eintragung verfügt der Antragssteller über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten, welcher in Ausnahmefällen um vier Monate verlängert werden kann, um die endgültige Eintragung im Register zu erlangen. Andernfalls wird der Antrag gelöscht.
Rödl & Partner: Photovoltaikprojekte in Spanien können auch in Zukunft rentabel sein
Die spanische Regierung begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die bisher rasante Entwicklung der Photovoltaik zu bremsen und besser kontrollieren zu können und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung zu fördern. „Photovoltaikprojekte in Spanien sind auch nach der gesetzlichen Neuregelung der Einspeisevergütung noch rentabel durchzuführen“, betont Abegg. „Zukünftig haben aber nur noch die Investoren gute Erfolgschancen, die Projekte frühzeitig beantragen und die geforderten Unterlagen vollständig einreichen.“
30.09.2008 | Quelle: Rödl & Partner | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH