Mieterbund: Energetische Modernisierungen und erneuerbare Energien werden immer wichtiger

„Angesichts rasant steigender Energiepreise und damit steigender Heiz- und Wohnkosten wird die energetische Modernisierung von Häusern und Wohnungen immer wichtiger. Wir brauchen deshalb konkrete gesetzliche Vorgaben, wann, wie und in welchem Umfang die Energieeffizienz im Wohnungsbestand erhöht werden muss“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Bielefeld. Forderungen aus der Wohnungswirtschaft beziehungsweise […]

„Angesichts rasant steigender Energiepreise und damit steigender Heiz- und Wohnkosten wird die energetische Modernisierung von Häusern und Wohnungen immer wichtiger. Wir brauchen deshalb konkrete gesetzliche Vorgaben, wann, wie und in welchem Umfang die Energieeffizienz im Wohnungsbestand erhöht werden muss“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Bielefeld. Forderungen aus der Wohnungswirtschaft beziehungsweise von Maklern nach Mietrechtsänderungen erteilte er eine eindeutige Absage: „Unnötig und unsinnig. Nicht das Mietrecht erschwert energetische Modernisierungen. Tatsächlich stehen Trägheit und Desinteresse sowie eine weit verbreitete Investitionsunlust von Vermietern und Wohnungswirtschaft den notwendigen Erneuerungen entgegen“, kritisiert Siebenkotten.

Keine Alternativen zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien
„Die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien ist alternativlos“, erklärte Lukas Siebenkotten. Es reiche aber nicht aus, wenn der Gesetzgeber über Gesetze und Verordnungen neue und bessere Standards ausschließlich für den Neubau vorschreibe. Hiervon werden jährlich allenfalls 200.000 Wohnungen erfasst. Modernisierungsbedarf bestehe aber insbesondere bei den 37 Millionen Bestandswohnungen. „Hier darf nicht alles beim Alten bleiben. Hier kann angesichts der weit verbreiteten Investitionsunlust bei Eigentümern und Vermietern nicht länger nur auf Vernunft und Freiwilligkeit gesetzt werden“, betont der Mieterbund-Direktor.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll auch für den Wohnungsbestand gelten
„Stattdessen muss der Staat klare ordnungspolitische Vorgaben machen. Bis zum Jahr 2020 muss Neubaustandard auch im Wohnungsbestand erreicht werden, das heißt, anzustreben sind 90 bzw. 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr“, fordert Siebenkotten. „Auch der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien darf nicht auf den Neubau beschränkt bleiben. Es ist notwendig, die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes auf den Wohnungsbestand auszuweiten. Gerade hier muss die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen abgebaut werden. Sonne, Wind und Erdwärme stehen allen Menschen zur Verfügung. Ziel muss es sein, bis zum Jahr 2020 den Anteil erneuerbarer Energien im Wohnungsbestand auf 20 Prozent (derzeit 7 Prozent) zu erhöhen“, so der Mieterbund-Direktor.

Energiepreise und Wohnkosten
Zwischen den Jahren 2000 und 2007 sind die Energiepreise laut DMB vier- bis fünfmal so schnell gestiegen wie die Lebenshaltungskosten insgesamt in Deutschland. Öl sei beispielsweise um 42,3 Prozent teurer, Gas um 62,4 Prozent. In diesem Jahr hätten praktisch alle Gasversorger die Preise um bis zu 30,6 Prozent erhöht. Öl sei zurzeit rund 25 Prozent teurer als zum Beginn des Jahres, im Juli seien die Preise sogar 40 Prozent höher gewesen. Im Jahr 2007 zahlten Mieter in den westlichen Bundesländern durchschnittlich 6,38 Euro Miete einschließlich der Betriebskosten und zusätzlich noch einmal 1,17 Euro Heizkosten pro Quadratmeter und Monat. Mieterhaushalte mussten 32,64 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die warme Wohnung zahlen.

25 bis 30 Prozent höhere Heizkosten und teurerer Strom
„Angesichts der Energiepreissteigerungen in diesem Jahr rechne ich mit 25 bis 30 Prozent höheren Heizkosten“, sagte Siebenkotten. Dann steige die Wohnkostenbelastung eines durchschnittlichen Mieterhaushaltes auf 34 Prozent. Werden zusätzlich Stromkosten berücksichtigt, liegt die Wohnkostenbelastung bei über 37 Prozent. Einkommensschwächere Haushalte müssten 50 Prozent und mehr ihres Nettoeinkommens für Wohnung und Haushaltsenergie zahlen. „Diese Zahlen zeigen, dass gegen die sich immer schneller drehende Preisspirale bei den Energie- und Heizkosten endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen“, sagte der Mieterbund-Direktor.

Mietrechtsänderungen unnötig und unsinnig
Wohnungswirtschaft und vor allem Makler wollen vermeintliche „mietrechtliche Hemmnisse beim Klimaschutz beseitigen“ und „die energetische Sanierung von Immobilien attraktiver machen“, so der DMB. Sie forderten Mietrechtsänderungen, ein neues Mietrecht. „Nicht mit uns. Änderungen des Mietrechts sind unnötig und unsinnig. Das geltende Mietrecht ist kein Hemmschuh für energetische Modernisierungen – wohl aber Trägheit, Investitionsunlust oder Unkenntnis der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung“, sagte Siebenkotten. „Der Bundesgerichthof hat soeben entschieden, dass beispielsweise Mieter einer Altbauwohnung mit Gasetagenheizung den Anschluss an den aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz als Modernisierung dulden müssen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mieter selbst Energie und Heizkosten spart oder nicht. Entscheidend ist nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass durch den Anschluss an das Fernwärmenetz Primärenergie eingespart wird. Die Darstellung der Makler, Eigentümer blieben auf den Kosten sitzen, wenn sie die Energieversorgung des Hauses auf klimafreundliche Quellen umstellen, ist schlichtweg falsch.“

03.10.2008 | Quelle: Deutscher Mieterbund (openPR) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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