Kleine und mittlere Feuerungsanlagen: Heizungsbranche fordert strengere Grenzwerte für Feinstaub
Mit dem Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und dem Deutschen Energie-Pellet-Verband (DEPV) fordern die wichtigsten Wirtschaftsverbände aus dem Heizungssektor die Bundesregierung auf, die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Damit verbunden wären strengere Grenzwerte für die Feinstaubemissionen für neue Heizungen wie auch entsprechende Regelungen für alte Feuerungsanlagen. Diese müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Standard erreichen. Anders als bei der Automobilindustrie seien die Hersteller moderner Heizungen und von Technologien zur Nutzung der erneuerbaren Energien an strengeren Grenzwerten interessiert, betonen die Verbände in ihrer Pressemitteilung.
Mehr als drei Millionen veraltete Heizungsanlagen
In Deutschland sind mehr als drei Millionen Heizungsanlagen älter als 20 Jahre und damit nicht mehr auf dem Stand der Technik. Die nach Auffassung der Verbände längst überfällige Verabschiedung der 1. BImSchV könne einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz sowie zur Auflösung des Modernisierungsstaus leisten. Die Heizungs- und EE-Branche erhofft sich dabei einen deutlichen Wettbewerbsvorteil aufgrund des Technologievorsprungs Deutschlands in der Umwelt- und Heizungstechnologie.
Moderne Holz- und Pelletfeuerungen pauschal vorverurteilt
Vor allem der Energieträger Holz leide zudem darunter, dass aufgrund von Feinstaubemissionen alter Öfen auch moderne Holz- und Pelletfeuerungen pauschal vorverurteilt würden, betonen die Verbände. Neben der Solarwärme-Branche seien deshalb auch die Hersteller moderner Holzfeuerungen an strengen Feinstaub- und Abgasgrenzwerten interessiert. Industrie und Verbraucher benötigten nun Planungssicherheit und Orientierung für anstehende Investitionsentscheidungen in Form einer verabschiedeten Verordnung.
Verunsicherung der Verbraucher soll vermieden werden
Im Falle eines Scheiterns der 1. BImSchV-Novelle ist nach Einschätzung der Verbände in den Kommunen bei der Umsetzung der EU-Feinstaub-Richtlinie mit einem Wildwuchs an unterschiedlichen Luftreinhaltungsregelungen zu rechnen. Dies würde zu einer Verunsicherung der Verbraucher und einer Investitionszurückhaltung führen und letztlich das Klimaziel der Bundesregierung gefährden, wonach im Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden sollen. Da sich die Feinstaubemission aus der Holzverbrennung allein durch saubere neue Feuerungsanlagen nicht deutlich senken lässt, wurde in der 1. BImSchV neben Feinstaubgrenzwerten auch eine Regelung für Altanlagen (Gültigkeit ab 1.1.2015) aufgenommen. Deren Bestand liegt derzeit nach Angaben der Verbände bei etwa 14 Millionen Feuerstätten (Öfen und Kamine) auf Holzbasis, im Vergleich dazu gibt es nur rund 700.000 Holzheizungen. Ältere Holzfeuerstätten verfügen über ein deutlich höheres Emissionsniveau und sind für rund 2/3 der Emissionen aus der Holzverfeuerung verantwortlich. Technische Lösungen für die Nachrüstung solcher emissionsreicher Einzelraumfeuerstätten sind bereits verfügbar, ebenso Förderprogramme.
15.01.2009 | Quelle: Der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. (BDH); Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar); Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH