Neues Photovoltaik-Gesetz in Griechenland verabschiedet: Einspeisetarife bleiben zwei Jahre unverändert, Degression ab 2012 geplant

Das griechische Parlament hat am 15.01.2009 ein neues Gesetz zur Solarstrom-Förderung beschlossen, berichtet der Photovoltaik-Verband Hellenic Association of Photovoltaic Companies (HELAPCO). Laut HELAPCO bleiben die Einspeisetarife für Solarstrom in den kommenden beiden Jahren unverändert, eine Senkung der Vergütung (Degression) sei ab August 2010 vorgesehen. Es sei jedoch möglich, eine Übereinkunft über den Netzanschluss zu schließen […]

Das griechische Parlament hat am 15.01.2009 ein neues Gesetz zur Solarstrom-Förderung beschlossen, berichtet der Photovoltaik-Verband Hellenic Association of Photovoltaic Companies (HELAPCO). Laut HELAPCO bleiben die Einspeisetarife für Solarstrom in den kommenden beiden Jahren unverändert, eine Senkung der Vergütung (Degression) sei ab August 2010 vorgesehen. Es sei jedoch möglich, eine Übereinkunft über den Netzanschluss zu schließen und auf diese Weise die höhere Solarstrom-Vergütung zu sichern und weitere 18 Monate bis zur Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage zu gewinnen. „Das heißt, dass die Einspeisetarife praktisch bis Anfang 2012 unverändert bleiben“, betont HELAPCO.
Solarstrom der auf griechischen Inseln produziert wird, wird mit 0,50 Euro pro Kilowattstunde vergütet (Anlagen < 100 kWp) beziehungsweise mit 0,45 Euro/kW (Anlagen > 100 kWp). Für Strom aus Photovoltaikanlagen auf dem Festland werden 0,45 Euro/kW bezahlt (Anlagen < 100 kWp) bzw. 0,40 Euro/kW (Anlagen >100 kWP).

Förderung für mehr als drei Gigawatt beantragt
Die bereits vorliegenden Förderanträge sollen bis Ende 2009 bewilligt werden. Laut HELAPCO beläuft sich deren Volumen auf eine Nennleistung von mehr als drei Gigawatt (GWp). Die Regelung für neue Projekte sei noch immer unbekannt. Gegenwärtig werden laut HELAPCO keine Anträge angenommen. Projektierer neuer Anlagen hätten jedoch die Möglichkeit, ein Unternehmen zu kaufen, das einen positiven Förderbescheid erhalten hat.

Zuschuss in Höhe von 40 Prozent für Investitionen von mehr als 100.000 Euro bleibt erhalten
Zusätzlich zu den Einspeisetarifen für den Solarstrom wird auch künftig ein Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der Baukosten gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 100.000 Euro investiert werden. Ein zusätzliches Programm für Photovoltaik-Dachanlagen soll im Laufe des Jahres eingeführt werden und zielt auf einen Zubau von Anlagen mit 750 Megawatt (MWp). Der zeitliche Rahmen sei jedoch noch nicht bekannt. Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Dachanlagen soll 20 Jahre lang bezahlt werden; Zuschüsse sind nicht vorgesehen. Mit dem neuen Gesetz wurde auch ein Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Kraftwerke mit einer Leistung vom mehr als 10 Megawatt (MWp) eingeführt, dessen Details im Laufe des Jahres erwartet werden.

21.01.2009 | Quelle: HELAPCO | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Schließen