Neue Energieeinsparungsverordnung verabschiedet

„Die Bundesregierung hat heute die Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet und damit einen weiteren Meilenstein zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland gesetzt,“ berichtete die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar G. Wöhrl am 18.3.2009. „Die Energieeinsparungen im Gebäudebereich, die wir mit dieser Verordnung angestoßen haben, leisten einen erheblichen Beitrag zur Sicherung unserer Energieversorgung […]

„Die Bundesregierung hat heute die Novelle der Energieeinsparverordnung verabschiedet und damit einen weiteren Meilenstein zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland gesetzt,“ berichtete die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dagmar G. Wöhrl am 18.3.2009. „Die Energieeinsparungen im Gebäudebereich, die wir mit dieser Verordnung angestoßen haben, leisten einen erheblichen Beitrag zur Sicherung unserer Energieversorgung und zum Klimaschutz. Für die Verbraucher werden sich die Maßnahmen durch geringere Energiekosten bemerkbar machen“, so Wöhrl weiter. Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent.
Weitere zentrale Aspekte sind die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011 und die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes). Außerdem sollen der Vollzug der Energieeinsparverordnung gestärkt und Anreize zum vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien gegeben werden.

Energieverbrauch in Gebäuden soll deutlich gesenkt werden
Die Neuregelungen sind zentrale Elemente der Energiespar- und Klimapolitik der Bundesregierung. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die Eckpunkte aus dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm in die Tat um. Der Anteil des Gebäudesektors am gesamten Energieverbrauch, der derzeit noch bei mehr als 40 Prozent liegt, kann mit den Neuregelungen deutlich gesenkt werden, betont das Bundeswirtschaftsministerium. Die Neuregelungen berücksichtigten dabei den Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit und würden rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, um den Baubeteiligten eine angemessene Anpassungszeit zu ermöglichen.

19.03.2009 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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