Bundesverband Geothermie wehrt sich gegen Verdrängung der Erdwärme-Nutzung durch CCS-Vorhaben
Der GtV-Bundesverband Geothermie fordert entscheidende Nachbesserungen an dem von Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) vom 23.02.2009. „Der Entwurf ist eine inakzeptable Privilegierung der Kohlendioxidablagerung gegenüber der Entwicklung der Tiefengeothermie. Der Vorrang der erneuerbaren Energien darf nicht zu Gunsten der Absicherung der Kohleverstromung zurückgestellt werden“, fordert so Präsident des GtV – Bundesverband Geothermie, Hartmut Gaßner. Nach dem BMU-Leitszenario 2008 soll der Beitrag der Geothermie zur Energieversorgung (Strom und Wärme) auf über 5 % im Jahr 2020 auf 16 % bis 2050 wachsen. Die installierte Leistung zur geothermischen Stromerzeugung soll von derzeit unter 5 Megawatt (MW) auf 850 MW im Jahr 2030 steigen.
Das soll zunächst auf der Basis der bereits etablierten hydrothermalen Geothermie-Kraftwerke erreicht werden, die aus Warmwasser-Aquifern gespeist werden. Später sollen petrothermale Kraftwerke hinzukommen, die Energie aus sehr tiefem heißem Gestein nutzen. Darin liegen laut Bundesverband die größten Potenziale, da die Nutzung nicht auf das Vorkommen von Warmwasser-Aquifern beschränkt, sondern nahezu überall möglich sei. Bisher sei allerdings erst eine Pilotanlage in Betrieb.
Mit dem geplanten CCS-Gesetz drohe die geplante Entwicklung der Tiefengeothermie zu Gunsten der Kohlendioxidablagerung verdrängt zu werden, heißt es in der Pressemitteilung des Verbandes. Der Kohlendioxidablagerung würden schon im Untersuchungsstadium umfangreichen Privilegien gegenüber anderen Nutzungen wie der Geothermie eingeräumt werden. So sollten Anträge auf Geothermiefelder zugunsten der Untersuchung zur Kohlendioxidablagerung zurückgestellt werden. Während in Geothermiefeldern die Untersuchung zur Kohlendioxidablagerung möglich bleibe, wird jegliche Geothermienutzung in einem Untersuchungsfeld zur Kohlendioxidablagerung ausgeschlossen. Der Flächenbedarf der CCS-Technologie sei enorm, betont der GtV-Bundesverband Geothermie. Ein wirksamer Schutz der Geothermie sei nicht gewährleistet.
Klares Bekenntnis zum Vorrang erneuerbarer Energien nötig
Hierzu der Präsident Hartmut Gaßner: „Mit dem CCS-Gesetz können uneingeschränkt Untersuchungsgebiete reserviert werden, auf denen jegliche Entwicklung von Geothermie über Jahre oder Jahrzehnte ausgeschlossen wird. Dies selbst dann, wenn eine tatsächliche Kohlendioxidablagerung niemals wirtschaftlich möglich sein wird. Betroffen hiervon ist nicht nur die Geothermie, auch die Entwicklung von Druckluftspeicherkraftwerken, denen künftig ein wichtiger Beitrag zur Verstätigung der Stromeinspeisung insbesondere aus der Windenergie beigemessen wird.“ Um das zu verhindern, müsse die Untersuchung zur Kohlendioxidablagerung auf wenige Demonstrationsfelder in einem gesetzlich näher zu bestimmenden Umfang beschränkt werden. Erneuerbare Energien wie Geothermie dürften nicht beeinträchtigt werden. Notwendig sei ein klares Bekenntnis zum Vorrang erneuerbarer Energien, mit denen bereits die Entstehung von Kohlendioxid vermieden und nicht – wie bei CCS – für die zur Abscheidung, zum Transport und zur Verpressung notwendige Energie noch mehr Kohlendioxid erzeugt wird.
„In der jetzigen Fassung ist das CCS-Gesetz ein Gesetz zum Schutz der Kohleverstromung und gegen die Entwicklung der Geothermie. Der erstrebte Ausbau der erneuerbaren Energien kann nur erreicht werden, wenn hier an entscheidenden Punkten nachgebessert wird“, betont der GtV- Bundesverband Geothermie
Der komplette Text der Stellungnahme des GtV- Bundesverband Geothermie ist zugänglich unter:
http://www.geothermie.de/wissenswelt/gesetze-verordnungen-recht.html
20.03.2009 | Quelle: GtV- Bundesverband Geothermie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH