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Solarthemen: Künftige Energie-Einsparverordnung kommt mit Solarstrom-Bonus

Die am 19.03.2009 von der Bundesregierung beschlossene Energie-Einsparverordnung (EnEV) enthält eine Neuerung, die eine gebäudenahe Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen attraktiv mache, besonders mit Photovoltaik, berichtet die Fachzeitschrift Solarthemen in ihrer aktuellen Ausgabe. Der Ertrag von Solarstromanlagen wirke sich positiv im Energiepass aus, demnach könne zum Beispiel die Dämmung eines Gebäudes dünner ausfallen, wenn eine Photovoltaikanlage […]

Die am 19.03.2009 von der Bundesregierung beschlossene Energie-Einsparverordnung (EnEV) enthält eine Neuerung, die eine gebäudenahe Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen attraktiv mache, besonders mit Photovoltaik, berichtet die Fachzeitschrift Solarthemen in ihrer aktuellen Ausgabe. Der Ertrag von Solarstromanlagen wirke sich positiv im Energiepass aus, demnach könne zum Beispiel die Dämmung eines Gebäudes dünner ausfallen, wenn eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert wird. Der neue Passus sei erst spät auf Initiative des Bundesrates in die jetzt novellierte Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) aufgenommen worden, so die Recherchen der Solarthemen.
Die neue EnEV soll am 1. Oktober 2009 in Kraft treten. In Paragraf 5 heißt es dann: „Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf der Strom in den Berechnungen (…) von dem Endenergiebedarf abgezogen werden.“

Details zur Anrechnung von Solarstrom in der EnEV stehen noch aus
Dies soll möglich sein, wenn der Strom in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird. Das beschränke sich nicht auf die Photovoltaik, so die Solarthemen. Solarstrom sei jedoch bei den meisten Neubauten die nahe liegende Option. Und mit der neu in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommenen Möglichkeit, den Eigenverbrauch vergütet zu bekommen, sei dies auch erschwinglich. Genauer ausgeführt werde die Anrechnung der regenerativen Stromerzeugung in der EnEV nicht. Es sollte also genügen, Stromerzeugung und -bedarf übers Jahr zu bilanzieren, heißt es in der Pressemitteilung der Solarthemen, die auch ein Beispiel nennen: Wenn in einem Neubau zum Betrieb einer Wärmepumpe pro Jahr 4.000 Kilowattstunden Strom benötigt werden, dann würde eine 4 bis 5 Kilowatt starke Solarstromanlage den End- und damit auch den Primärenergiebedarf für diese Nutzung rein kalkulatorisch auf Null senken. Ähnlich gelte dies für den Strom, der zur Beleuchtung von Gewerbebauten benötigt wird.

Solar-Architekt Dasch: Paragraf 5 fördert die Kohle
Enttäuscht vom neuen Passus in der EnEV ist dagegen Georg Dasch, der Vorsitzende des Sonnenhaus-Instituts: „Das setzt die völlig falschen Signale“. So würden lediglich Wärmepumpen und Stromheizungen gefördert und nicht beachtet, dass der Ausbau der Wärmepumpen gerade im Winter mehr Grundlaststrom erfordere, der aus Kohle- und Atomkraftwerken komme. Der EnEV werde so eine Milchmädchenrechnung zugrunde gelegt. Je nach Konstellation könne sich diese für Vermieter lohnen, schreiben die Solarthemen. So könne es im Einzelfall leichter fallen, die strengeren Anforderungen für neue Gebäude einzuhalten, zitiert die Fachzeitschrift EnEV-Experte Klaus Lambrecht vom Ingenieurbüro Econsult in Rottenburg-Seebronn, weil eine – über das EEG refinanzierte – Solarstromanlage Defizite in der Gebäudetechnik ausgleichen könne.

01.04.2009 | Quelle: Solarthemen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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