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Solarthemen: Betreibern von Photovoltaik-Anlagen drohen hohe Verluste

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Solarstromanlagen, die neu an das Netz gehen, bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Sonst besteht für die Energieversorger keine Pflicht, den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten. Doch vielen Betreibern dieser Anlagen sei dies offenbar nicht bekannt, berichtet die Fachredaktion der Zeitschrift Solarthemen in einer Pressemitteilung. Dies könnte […]

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Solarstromanlagen, die neu an das Netz gehen, bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Sonst besteht für die Energieversorger keine Pflicht, den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu vergüten. Doch vielen Betreibern dieser Anlagen sei dies offenbar nicht bekannt, berichtet die Fachredaktion der Zeitschrift Solarthemen in einer Pressemitteilung. Dies könnte zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, warnen die Solarthemen und appellieren an die Politik, privaten Betreibern von Solarstromanlagen eine Schonfrist zu gewähren.
Nach Recherchen der Solarthemen fehlen in der von der Bundesnetzagentur vorgelegten Photovoltaik-Statistik zahlreiche Anlagen, die in diesem Jahr installiert worden sind. Mehrere Orte seien von der Redaktion überprüft worden. In einigen gebe es erhebliche Abweichungen, die teils bei mehr als 50 Prozent liegen. Dies könne zum einen daran liegen, dass Anlagen zwar gemeldet, aber von der Bundesnetzagentur nicht in das Verzeichnis aufgenommen wurden. Zum anderen hätten Betreiber ihre Anlagen wohl aus Unwissenheit nicht gemeldet.

Verluste in mehrfacher Millionenhöhe möglich
Diesen Betreibern drohe ein herber finanzieller Verlust: Überschlägig könne dies angesichts vieler nicht gemeldeter Anlagen zu Verlusten in mehrfacher Millionenhöhe führen. Denn nach §16 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Netzbetreiber nur dann verpflichtet, den Solarstrom zu vergüten, wenn die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Sollte der Netzbetreiber den Strom bislang abgenommen und vergütet haben, ohne dass die Anlage bei der Netzagentur angemeldet wurde, könne er das Geld eventuell vom Anlagenbetreiber sogar zurückfordern.

Photovoltaikanlagen rasch bei der Bundesnetzagentur anmelden
In jedem Fall empfehle es sich, baldmöglichst die Anlagen an die Bundesnetzagentur zu melden, sollte dies noch nicht erfolgt sein. „Die Meldepflicht von Solarstromanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz klar geregelt“, erklärt Solarthemen-Redakteur Andreas Witt: „Doch für einen Laien ist es schwer, diesen wichtigen Passus zu entdecken.“ Die Verpflichtung ist erst im Rahmen der Novelle des Gesetzes im vergangenen Jahr neu geschaffen worden. „Es sollte eine Kulanzfrist für Anlagenbetreiber zumindest in diesem Jahr geben“, so Witt, denn die Bundesregierung habe die Bürger nicht ausreichend darüber informiert. Koalitionspolitiker hätten Verständnis für die Startschwierigkeiten mit dem Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur geäußert, berichtet Witt. „Das selbe Verständnis sollten aber auch die Bürger genießen, die in Solaranlagen viel Geld investiert haben.“
Bei den Solarthemen kann per E-Mail an service@solarthemen.de kostenlos die aktuelle Ausgabe 317 mit weiteren Informationen zu diesem Thema angefordert werden.
Die Meldeformulare für neue Solarstromanlagen sind zugänglich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de.

03.12.2009 | Quelle: Solarthemen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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