Baden-Württemberg: Landeswärmegesetz für erneuerbare Energien wird für Bestandsgebäude ab 2010 wirksam

Ab Januar wird in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Landeswärmegesetzes wirksam, berichtet Zukunft Altbau in einer Pressemitteilung. Künftig müssen demnach neu installierte Heizungen im Gebäudebestand zehn Prozent erneuerbare Energien nutzen, so das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg. „Hausbesitzer betrifft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, wenn sie ihre Heizung ab dem 1. Januar 2010 austauschen lassen“, sagt Claudia Rist vom […]

Ab Januar wird in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Landeswärmegesetzes wirksam, berichtet Zukunft Altbau in einer Pressemitteilung. Künftig müssen demnach neu installierte Heizungen im Gebäudebestand zehn Prozent erneuerbare Energien nutzen, so das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg. „Hausbesitzer betrifft das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, wenn sie ihre Heizung ab dem 1. Januar 2010 austauschen lassen“, sagt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau und stellt klar: „Das gilt auch für die Fälle, bei denen der Auftrag zum Austausch bereits 2009 vergeben wurde.“
Zur Erfüllung sieht das Gesetz neben der Nutzung von Bioenergie, Geothermie und Solarthermie auch Alternativen vor, etwa eine Verbesserung der Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärme-Netz. Wirksam werde das Gesetz für eine große Zahl von Gebäuden: Jedes Jahr werden in Baden-Württemberg rund 50.000 Häuser mit neuen zentralen Heizungsanlagen ausgestattet.

Zeitpunkt des Heizungsaustauschs entscheidend
Jetzt noch rasch eine neue Heizung zu bestellen, um die Anforderungen des Gesetzes zu vermeiden, sei nicht sinnvoll, so Claudia Rist. Auch für einen Auftrag im Dezember mit Installation im neuen Jahr gelte das neue Gesetz. „Hausbesitzer sollten sich in Ruhe eine passende Heiztechnik aussuchen. Dazu gehört auch eine kompetente Beratung durch Gebäudeenergieberater.“ Gebäudeenergieberater geben Informationen über die unterschiedlichen Heizsysteme und deren Fördermöglichkeiten. Sie betrachten das Gebäude ganzheitlich und erstellen für die Gebäudetechnik einschließlich Gebäudehülle ein Gesamtkonzept. Nur so zeige sich, welche der Maßnahmen zur Erfüllung des Gesetzes für das Gebäude am sinnvollsten sei, so Rist.

Beratungstelefon zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Die erste Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes trat 2008 für Neubauten in Kraft. Diese Vorgaben wurden 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes abgelöst. Die Regelungen des Landesgesetzes für bestehende Gebäude bleiben jedoch weiter in Kraft. Auskunft zum neuen Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg geben Experten am kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau: 08000 12 33 33.
Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt.

02.01.2010 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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