Auslegungen zur Energieeinsparverordnung 2009 online
Aktuelle Auslegungen der am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind ab sofort auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verfügbar. Die Fachkommission „Bautechnik“ der Länder hatte die in einer Projektgruppe der Kommission erarbeitete Vorlage Anfang Dezember verabschiedet. Durch die Auslegungen erhalten Anwender der Verordnung eine höhere Rechtssicherheit, so das BBSR in einer Pressemitteilung.
Schon bei früheren Fassungen der EnEV seien in der Praxis immer wieder Detailfragen aufgekommen, die sich aus dem Text der Verordnung allein nicht beantworten ließen. Die für den Vollzug der Verordnung verantwortlichen Ministerien der Länder haben deshalb im Zuständigkeitsbereich der Fachkommission „Bautechnik“ eine Projektgruppe eingesetzt, die Auslegungen zu solchen Fragen entwickelt. Das BBSR berät die Gruppe fachlich bei ihrer Arbeit.
Anforderungen an die energetische Beschaffenheit neuer Gebäude und teilweise auch an Gebäude im Bestand
Die EnEV 2009 ist Teil der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung und stellt Anforderungen an die energetische Beschaffenheit neuer Gebäude, aber auch für bestimmte Fälle baulicher Veränderungen an beheizten und gekühlten Gebäuden. Hinzu kommen ausgewählte Nachrüstungspflichten. Diese beschränken sich auf Maßnahmen, bei denen von einer hohen Wirtschaftlichkeit der Investition ausgegangen wird. Neben den aktuellen Auslegungen können Interessierte weitere Informationen zur Energieeinspargesetzgebung abrufen unter http://www.bbsr-energieeinsparung.de.
03.01.2010 | Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH