Photovoltaik: SFV zweifelt an der Verfassungskonformität einer Vergütungssenkung für Solarstrom vor dem 1.1.2011
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV; Aachen) hat Zweifel, ob die vom Umweltministerium angekündigte kurzfristige Senkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung für Solarstrom verfassungsgemäß ist. Aus dem Wortlaut der Bestimmungen des EEG 2009 zur Degression und der dazugehörigen Begründung ergebe sich eindeutig, dass die Degressionsschritte jeweils zum Jahreswechsel erfolgen, so der SFV in einer Rundmail.
Aus dem Wortlaut der Bestimmungen zum Gesetzeszweck ergebe sich zudem unter anderem „die Weiterentwicklung der Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien“.
Wirtschaftliche Schäden über die gesamte Produktionskette
Die Weiterentwicklung der Technologie der photovoltaischen Stromerzeugung erfolge in verschiedenen Produktionsketten, so der SFV. Beispielsweise von der Siliziumgewinnung über die Solarmodulproduktion bis zur Dachmontage durch den deutschen Solarinstallateur oder von der Herstellung elektronischer Bauelemente bis zur Wechselrichtermontage in deutschen Betrieben oder der Entwicklung von Dach- und Fassadenelementen mit photovoltaischer Beschichtung. Hier seien viele mittelständische Betriebe involviert. Die Einspeisevergütung soll für sie ein finanzieller Anreiz sein, indem sie ihnen Gewinne ermöglicht.
Im Vertrauen auf den Bestand der im EEG festgesetzten Degressionsschritte hätten Unternehmen, die an der Weiterentwicklung der Technologie beteiligt sind, bereits nach Verkündung des EEG 2009 (31.10.2008) Investitionsentscheidungen getroffen, seien vertragliche Verpflichtungen eingegangen und hätten bereits Ausgaben getätigt. Durch eine unerwartete zusätzliche und vorzeitige Degression würden die Finanzierungsberechnungen hinfällig, und es ergäben sich erhebliche wirtschaftliche Schäden in allen genannten Produktionsketten, betont der SFV.
Finanzierungsberechnungen der Bürger hinfällig
Gleichermaßen hätten Bürger im Vertrauen auf die gesetzlich für ein ganzes Jahr zugesagte Einspeisevergütung Investitionsentscheidungen zur Errichtung eigener Photovoltaik-Anlagen getroffen, geeignete Flächen zur Errichtung von Solarstromanlagen gepachtet, sich durch Kauf- oder Werksverträge mit Installateuren gebunden und in vielerlei Hinsicht festgelegt. Ihre Finanzierungsberechnungen wären ebenfalls hinfällig, so der Solarenergie-Förderverein Deutschland.
Vertrauens- und Eigentumsschutz machen eine Degressionsänderung laut SFV grundgesetzwidrig
„In beiden Fällen würde eine zusätzliche Vergütungsabsenkung wie eine enteignungsähnliche Maßnahme wirken“, heißt es in der SFV-Rundmail. „Aus Gründen des Vertrauensschutzes sowie aus Gründen des Eigentumsschutzes wäre die Verabschiedung der angekündigten Degressionsänderung nach unserem Erachten grundgesetzwidrig. Möglicherweise wären sogar noch weitere Grundrechte berührt. Eine endgültige Entscheidung darüber kann allerdings nur das Bundesverfassungsgericht fällen .Wir halten es deshalb für höchst unwahrscheinlich, dass überhaupt eine weitere Vergütungsdegression vor dem 31.12.2010 erfolgen wird, wenn den politischen Akteuren bewusst wird, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung möglicherweise gegen das Grundgesetz verstößt. Das allerdings sollte allen politischen Akteuren bereits jetzt unmissverständlich mitgeteilt werden“, so der SFV. Der Verein erbittet Kommentare und Ergänzungsvorschläge: http://www.sfv.de/kontakt.htm
25.01.2010 | Quelle: Solarenergie-Förderverein Deutschland | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH