Freiflächen-Solarstromanlagen: Antrag von Rheinland-Pfalz zur Gewerbesteuer im Bundesrat erfolgreich

Rheinland-Pfalz hat sich am 12.02.2010 im Bundesrat mit seinem Antrag durchgesetzt, das Gewerbesteuergesetz so zu ändern, dass besonders auch die Kommunen profitieren, die auf den Ausbau der Photovoltaik setzen. Bei Photovoltaik-Anlagen in der Fläche profitierten von der Gewerbesteuer bislang vor allem die Gemeinden der Unternehmenssitze. Künftig soll die Gewerbesteuer auch und vor allem den Kommunen […]

Rheinland-Pfalz hat sich am 12.02.2010 im Bundesrat mit seinem Antrag durchgesetzt, das Gewerbesteuergesetz so zu ändern, dass besonders auch die Kommunen profitieren, die auf den Ausbau der Photovoltaik setzen. Bei Photovoltaik-Anlagen in der Fläche profitierten von der Gewerbesteuer bislang vor allem die Gemeinden der Unternehmenssitze. Künftig soll die Gewerbesteuer auch und vor allem den Kommunen zu Gute kommen, in denen Freiflächen-Solarstromanlagen vorhanden sind. „Damit sind wir unserem Ziel, die Standortgemeinden der Solarparks zu stärken und damit den Ausbau der Photovoltaik weiter voran zu bringen, ein weiteres Stück näher gekommen“, stellen die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad und Finanzminister Carsten Kühl fest.
„Die Solarbranche mit jetzt schon über 55.000 Arbeitsplätzen wird gestärkt, wenn noch mehr Kommunen die innovative Technologie nutzen. Eine größere Beteiligung am Gewerbesteueraufkommen der Standortgemeinden der Solarparks wäre auch ein wichtiger und gerechter Impuls und für die Kommunen ein Anreiz, geeignete Standorte für Flächen für diese regenerative Energie mit dem größten Zukunftspotenzial auszuweisen.“

Bundesregierung und Bundestag sollen Gewerbesteuermessbetrag zwischen Betreiber- und Standortgemeinden von Solar-Betrieben gerecht aufteilen
Mit Annahme des Antrages sind Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, künftig den Gewerbesteuermessbetrag zwischen Betreiber- und Standortgemeinden von Solarbetrieben gerecht aufzuteilen. „Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Neuregelung nicht verschließen werden. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits für Windkraftanlagen. Dort fließt in der Regel ein Anteil von 70 Prozent an der Gewerbesteuer an die Standortkommune der Anlagen. 30 Prozent des Geldes geht an diejenigen Kommunen, wo sich Sitz und Arbeitsplätze des Anlagebetreibers befinden“, heißt es in der Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums.

15.02.2010 | Quelle: MINISTERIUM FÜR UMWELT, FORSTEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ, Rheinland-Pfalz | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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