EUROSOLAR-Präsident Hermann Scheer: Photovoltaik-Einspeisevergütung ist keine Subvention

In seiner Bundestagsrede zum zehnjährigen Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat Dr. Hermann Scheer, Präsident von EUROSOLAR e.V. und Mitglied des Deutschen Bundestages, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als marktwirtschaftliches Instrument zur Schaffung eines echten Energiemarkts eingeordnet. Es schaffe überhaupt erst „die Voraussetzungen, dass künftig tatsächlich von einem Energiemarkt geredet werden kann“, sagte Scheer. „Markt heißt nicht: Wenige […]

In seiner Bundestagsrede zum zehnjährigen Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat Dr. Hermann Scheer, Präsident von EUROSOLAR e.V. und Mitglied des Deutschen Bundestages, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als marktwirtschaftliches Instrument zur Schaffung eines echten Energiemarkts eingeordnet. Es schaffe überhaupt erst „die Voraussetzungen, dass künftig tatsächlich von einem Energiemarkt geredet werden kann“, sagte Scheer. „Markt heißt nicht: Wenige Anbieter oder gar nur einen Monopolisten mit Millionen Kunden, sondern Markt heißt: Möglichst viele Anbieter. Deswegen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit all dem, was es bewirkt hat, ein Weg zur tatsächlichen Schaffung von Energiemarktbedingungen in der Gesellschaft“, so Scheer weiter.
Wenn es aus ökologischen und weiteren gesellschaftlichen Überlegungen politisches Ziel bleibe, auf erneuerbare Energien umzusteigen, müsse ein Ausgleich gegenüber der hoch konzentrierten und hoch privilegierten herkömmlichen Energieversorgung geschaffen werden, betonte Scheer. „Dann bedarf es zur Herstellung von Marktgleichheit einer gesonderten Privilegierung erneuerbarer Energien.“

Kaufpflicht aller Stromkunden, öffentliche Kassen nicht beteiligt
Scheer, der einer der „Väter“ des am 25. Februar 2000 vom Bundestag verabschiedeten EEG war, widersprach der wiederholten Behauptung, die gesetzliche Einspeisevergütung sei eine Subvention. Dieser vorwurfsvoll verwendete Begriff sei falsch, „denn die öffentlichen Kassen sind gar nicht involviert“. Bei der garantierten Einspeisevergütung handele es sich um eine „Kaufpflicht“ aller Stromkunden, die im zwingenden öffentlichen Interesse liege.

Strompreiserhöhungen werden dem stetigen Ausbau erneuerbarer Energien zu Unrecht angelastet
Die Europäische Vereinigung für Erneuerbare Energien EUROSOLAR e.V. begrüßte die Klarstellungen des Bundes der Energieverbraucher und des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) zur Entwicklung der Strompreise, die zu Unrecht dem stetigen Ausbau erneuerbarer Energien angelastet würden. „Für den Ausbau erneuerbarer Energien zahlen die Verbraucher insgesamt einen Betrag, der halb so hoch ist wie die Zusatzbelastungen, die die Stromwirtschaft den Verbrauchern ohne jeden Grund im Jahr 2009 mehr als im Jahr 2006 abverlangt hat“, erklärte der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters. BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann sagte: „Die jüngsten Strompreiserhöhungen gehen weit über das hinaus, was durch die Erneuerbare Energien zu rechtfertigen wäre.“
Der Solarserver berichtete:
Strompreise: Experten schaffen Klarheit über den Kostenfaktor erneuerbare Energien

01.03.2010 | Quelle: EUROSOLAR | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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