Kabinett stimmt Senkung der Vergütung von Solarstrom zu; Röttgen: „Dynamischer Ausbau der Solarenergie sichergestellt“

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 03.03.2010 die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. „Der dynamische Ausbau der […]

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 03.03.2010 die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
„Der dynamische Ausbau der Photovoltaik in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Deutsche Unternehmen sind technologisch weltweit führend und schaffen viele hochwertige Arbeitsplätze. Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaik-Anlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, so Röttgen. Daher werde die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinke die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.

Förderung an das jährliche Ausbauvolumen gekoppelt
„Der beschlossene Entwurf ist ausgewogen und wird dazu beitragen, dass die Photovoltaik aus ihrer Nischenposition zu einer relevanten Größe im Energiemix werden kann“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen werde von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem werde die jährliche Senkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Werde das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sollen die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent sinken und im Jahr 2011 um 3 Prozent gesenkt werden, pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreite das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sollen die Vergütungssätze langsamer sinken.

Solarstrom-Eigenverbrauch wird attraktiver
Darüber hinaus werde der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik-Anlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, sollen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde gewinnen. „Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies eine Einladung, aktiv beim Klimaschutz mitzumachen“, so Röttgen. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs, profitiere zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung werde auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Solar-Branche sichert rund 60.000 Arbeitsplätze
Im Jahr 2009 wurden laut BMU rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaik-Anlagen installiert. Damit seien Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solar-Unternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sicherten zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.

04.03.2010 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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