Verbraucherschutzministerin Tack: Bundesregierung setzt falsches Signal bei der Solarstromförderung; Beteiligungsrecht des Bundesrates muss gesichert werden

Scharfe Kritik übte Brandenburgs Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) an der Entscheidung des Bundeskabinetts, die geplante Kürzung der Solarförderung zu billigen. „Das ist das falsche Signal. Wem es ernst ist mit einer zukunftsfähigen Energiepolitik, der darf nicht die erneuerbaren Energien aufs Abstellgleis schieben“, sagte Tack. Sie kritisiert weiter, dass die Bundesregierung die Bundesratsbefassung im […]

Scharfe Kritik übte Brandenburgs Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) an der Entscheidung des Bundeskabinetts, die geplante Kürzung der Solarförderung zu billigen. „Das ist das falsche Signal. Wem es ernst ist mit einer zukunftsfähigen Energiepolitik, der darf nicht die erneuerbaren Energien aufs Abstellgleis schieben“, sagte Tack. Sie kritisiert weiter, dass die Bundesregierung die Bundesratsbefassung im 1. Durchgang umgeht und damit eine sachkundige Beratung mit den Ländern unmöglich mache.
Die Gesetzesnovelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht unter anderem vor, für neue Solarstrom-Dachanlagen die Vergütung, die bereits zum Jahresanfang gesenkt wurde, vom 1. Juli an um weitere 16 Prozent zu reduzieren. „Dies würde im Vergleich zum Jahr 2009 dann eine Verringerung der Solarförderung um insgesamt 25 Prozent bedeuten. Für die Brandenburger Solarbranche hätte dies erhebliche umwelt-, energie- und industriepolitische Konsequenzen, macht Tack noch einmal klar. Es würde dazu führen, dass die Photovoltaik Produktion für viele kleine und mittlere Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar wäre. Die Gesetzesänderung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Arbeitsplatzabbau nach sich ziehen und mehr als 2000 Arbeitsplätze in Brandenburg gefährden“, so Tack.
Ministerin Tack hatte sich in der vergangenen Woche bereits mit einem Schreiben an Bundesumweltminister Röttgen gewandt und die Beteiligung der Bundesländer an den Beratungen der Gesetzesnovelle eingefordert. In dem Brief appellierte sie an den Bundesumweltminister: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien und ihre Stabilisierung auf einem wirtschaftlich sinnvollen Niveau kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgen. Unter Verkürzung der Beteiligungsrechte des Bundesrates wird dies kaum gelingen.“
In dem Schreiben heißt es weiter: „Die derzeitige Entwicklung des Photovoltaikmarktes auf Basis des geltenden EEG könnte der Solarenergie zu einem entscheidenden Durchbruch verhelfen. Mit der geplanten Reduktion der Solarstromförderung sind nun aber verheerende Auswirkungen auf den jungen wachsenden Industriezweig zu erwarten“.

04.03.2010 | Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV); Brandenburg | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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