Photovoltaik auf Ackerflächen: PHOTON fordert Beibehaltung der Solarstrom-Einspeisevergütung in offenem Brief an Kanzlerin und Bundestag

In der anstehenden Anpassung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbare Energien (EEG) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 07.05.2010 soll die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen gestrichen werden. PHOTON-Herausgeber Philippe Welter appelliert in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Mitglieder des Deutschen Bundestages, Solarstrom vom Acker weiter zu fördern. „Ich war […]

In der anstehenden Anpassung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbare Energien (EEG) im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 07.05.2010 soll die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen gestrichen werden. PHOTON-Herausgeber Philippe Welter appelliert in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Mitglieder des Deutschen Bundestages, Solarstrom vom Acker weiter zu fördern. „Ich war am 21. April im Umweltausschuss des Bundestages einer der Sachverständigen und habe mich – genau wie alle anderen Sachverständigen – mit Nachdruck für eine Beibehaltung der Vergütung ausgesprochen“, schreibt Welter.
Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen sind die Billigmacher der Solarenergie und liefern Strom nach der ursprünglich geplanten Vergütungssenkung ab 2011 billiger als die mit Boni geförderte Biomasse (18,55 statt 20,25 Cent pro Kilowattstunde)“, so Welter weiter. Auch vermeide eine Solarstromanlage je Hektar die Emission von 180 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr, die Biomasse hingegen nur 10 bis 20 Tonnen.

Begrenzung von Photovoltaik-Anlagen auf ein Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche wäre angemessen
Hintergrund ist der Konflikt um landwirtschaftliche Nutzfläche zwischen den Nahrungsmittelproduzenten (ca. 15,5 Millionen Hektar) und den Produzenten energetisch genutzter Biomasse (ca. 1,5 Millionen Hektar). „Dass die Photovoltaik (0,01 Millionen Hektar) jetzt zum Sündenbock gemacht wird, ist energiepolitisch unverantwortlich“, schreibt Welter. Falls eine ernsthafte Sorge um die Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Nutzfläche bestehe, sei die Begrenzung von Photovoltaik-Anlagen auf ein Prozent der Nutzfläche die sachgerechte Lösung. Hingegen sei der angebotene Ersatz – Randstreifen an Verkehrswegen – abschattungsbedingt weitgehend unbrauchbar. „Ich möchte Sie bitten, sich vor der kommenden 2. und 3. Lesung des Gesetzes mit der Faktenlage vertraut zu machen und sich für das wissenschaftlich und energiepolitisch Gebotene einzusetzen: Den Beibehalt der Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen“

04.05.2010 | Quelle: PHOTON Europe GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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