Wüstenstrom oder Solare Stadt?

von Fabio Longo 15.07.2009 Fabio Longo, Rechtsanwalt in Wetzlar und Vorstandsmitglied der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien "Eurosolar" setzt statt Stromimport aus den Wüsten auf kommunale und regionale Energieautonomie und fordert im Solarserver-Standpunkt, das Konzept der Solaren Stadt umzusetzen. Alle Welt spricht von Wüstenstrom. Ist das die Lösung für unser Energieproblem? Ist die Energiewelt wirklich […]

von Fabio Longo
15.07.2009

Fabio Longo, Rechtsanwalt in Wetzlar und Vorstandsmitglied der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien "Eurosolar" setzt statt Stromimport aus den Wüsten auf kommunale und regionale Energieautonomie und fordert im Solarserver-Standpunkt, das Konzept der Solaren Stadt umzusetzen.

Alle Welt spricht von Wüstenstrom. Ist das die Lösung für unser Energieproblem? Ist die Energiewelt wirklich so einfach, dass man nur ein paar Quadratkilometer in der Wüste anzapfen muss – und alles ist gelöst? Die Atomindustrie hat mit ähnlichen Versprechungen gearbeitet, was den Philosophen Ernst Bloch in seinem „Prinzip Hoffnung“ zum Phantasma eines Atomparadieses hat hinreißen lassen. i Doch der Schein trügt: Auch Energie aus Wüstenkraft wird importiert und kostet Geld, und da die großen Konzerne marktbeherrschende Betreiber werden: viel Geld. Trotz Wüstenstrom bleibt es also bei hohen Energieverbräuchen und hohen Kostenrechnungen, vor allem im Gebäudebestand der deutschen Städte und Gemeinden.
 
Es bleibt also dabei: Jeder Aufschub auf dem Weg zur regionalen Energieautonomie wird sich an erster Stelle als soziales und wirtschaftliches Problem in den Städten und Gemeinden darstellen – egal, ob wir importierten Atomstrom (Uran) oder importierten Wüstenstrom beziehen. Die stiefmütterliche Behandlung des Gebäudebestands im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) trägt zur Verschärfung bei. Gleichzeitig sind die Chancen für neue Wertschöpfung nirgends so groß wie in Städten und Gemeinden, die den Weg ins regionale Solarzeitalter konsequent gehen. Im Gebäudebestand mit seinem enormen Energieverbrauch können die größten Wertschöpfungspotenziale gehoben werden.

Die heutigen Programme der Bundesregierung zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands können den sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen allein nicht gerecht werden. Den Vorgeschmack lieferten die hohen Heizkostenabrechnungen in den Jahren 2008 und 2009. Bereits heute sehen wir, dass der Ölpreissturz infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise nur von vorübergehender Natur ist. Die zinsvergünstigten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung führen zwar zur Einsparung von Energie. Nicht zukunftsfähige Strukturen der örtlichen Energieversorgung bleiben von ihnen aber unangetastet. KfW-Kredite können nicht das koordinierte Denken und Planen als eine Aufgabe der Stadtentwicklung ersetzen. Denn auch die wenigen sanierten Häuser hängen weiter am Tropf der Erdöl- und Gaspipelines sowie an der Leitung von Kohle- und Atomgroßkraftwerken oder eben an Wüstenstrom-Netzen. Außerdem sind die Zyklen der Modernisierung aller Bestandsgebäude in Deutschland viel zu lang, um allein auf die Einzelhaussanierung setzen zu können: Bei der durchschnittlichen Modernisierungsquote von 1,5 % des Gebäudebestands dauert ein Modernisierungszyklus heute rund 60 Jahre. Dieser Zyklus ist nicht nur aus Klimaschutzgründen zu lang, sondern vor allem aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen. Denn allein das günstig gewinnbare Erdöl wird nach Angaben der konservativen Internationalen Energieagentur (IEA) schon in 20 bis 30 Jahren aufgebraucht sein.

Maßnahmen der Solaren Stadt

Um der Energieimportabhängigkeit der Städte und Gemeinden Herr zu werden, sind weder eine Öko-Diktatur noch Revolutionen nötig. Der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes kennt eingeübte Methoden und Verfahren der Sanierung, des Umbaus und der Entwicklung städtischer Quartiere. Erforderlich ist ein umfassender energetischer Umbau der Städte und Gemeinden im Rahmen der grundrechtlich gewährleisteten Eigentumsfreiheit, um die wirtschaftliche und soziale Funktionsfähigkeit der urbanen Wirtschafts- und Lebensräume auf Dauer zu sichern. Die Entwicklung zur Energieautonomie und der Schutz der Eigentumsfreiheit kann durch ein neues Programm der Solaren Stadt in der Städtebauförderung von Bund und Ländern sowie im Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs erreicht werden. Vorbilder des Stadtentwicklungsprogramms Solare Stadt sind das NRW-Programm „100 bzw. 50 Solarsiedlungen“, das auch Bestandsgebiete modernisiert hat (z. B. in Gelsenkirchen), und das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt (siehe § 171e Baugesetzbuch).

Energiezufuhr vor Ort ersetzen

Hauptzweck der „Solaren Stadt“ sollte es sein, Stadtteile mit hohem Energiebedarf im Gebäudebestand energetisch zu sanieren und zu optimieren, um darin den Energiebedarf selbständig durch Erneuerbare Energien zu decken und Energiezufuhren von außen überflüssig zu machen. Dazu ist es zunächst in formeller Hinsicht erforderlich, dass Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt wird, mit Beschlüssen bestimmte bebaute Gebiete festzulegen (wie bei der Sozialen Stadt) oder Satzungen für Gebiete der Solaren Stadt zu erlassen (wie bei Sanierungsgebieten). Inhaltlich sollte eine Vielfalt an gestalterischen Möglichkeiten je nach Gebietsstruktur und kommunaler Selbständigkeit zulässig sein. Leitbilder sollten dabei Energie-Gewinn-Häuser bzw. Energie-Gewinn-Siedlungen sein, die vollständig aus dezentralen Erneuerbaren Energien ihren Energiebedarf decken. Das Programm sollte die Solarenergie ins Zentrum stellen, weil sie unmittelbar an den Gebäuden aufgefangen sowie emissions- und rückstandsfrei genutzt werden kann. Im Zusammenspiel mit Klein-Windkraft, Bioabfall-KWK, Geothermie und intelligenter Solararchitektur für Bestandsgebäude können Großverbraucher zu Mustersiedlungen werden.

Instrumenten-Mix

Für den Erfolg des Programms hat die Integration der Städtebauförderung nach §§164a, 164b Baugesetzbuch eine wichtige Funktion. Denn mit dem Programm Solare Stadt soll es nicht nur um die ordnungsrechtliche Durchsetzung eines bestimmten Stadtentwicklungskonzepts zur Nutzung Erneuerbarer Energien gehen. Das Besondere Städtebaurecht zeichnet sich gerade durch die intelligente Verzahnung des Ordnungsrechts, wirtschaftlicher Anreize und Beteiligungsprozesse aus. Bei den Städtebauförderungsmitteln geht es also nicht um frisches Geld für Solaranlagen. Hierzu sind die Anreizsysteme des EEG und des EEWärmeG ausreichend. Es geht um Koordinierung, Bürgerbeteiligung und um die Lösung von Interessenkonflikten (z. B. zur Unterstützung der Solarintegration im Denkmalschutz), um die Strom- und Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien – insbesondere der Solarenergie – umzustellen.

Die Rolle der Stadtwerke

Eine große Chance für eine Neuorientierung bietet das Stadtentwicklungsprogramm für Stadtwerke. Noch immer geht es bei der Organisation der örtlichen Energieversorgung vor allem um das Management der Zufuhr von Energie und die Lieferung zum Verbraucher vor Ort. Die neue Aufgabe besteht in der Gewinnung von Energie vor Ort und deren Verteilung. Die Städtebauförderung sollte daher auch die Integration der Solarenergie in das bestehende Energiesystem des Stadtteils zum Gegenstand haben. Hierdurch wird der Aufbau kommunizierender dezentraler Netze für energieautonome Siedlungen mit den Stadtwerken als Betreiber erleichtert.

100 %-Konzepte für Strom und Wärme sind in großen, mittleren und den meisten kleineren Städten ohne Stadtentwicklungskonzepte nicht realisierbar. Marburg ist mit der Solarsatzung Vorreiter, die allerdings vom Land Hessen blockiert wird. Ländlich strukturierte Kommunen wie die vorbildliche Solargemeinde Alheim in Hessen oder Bioenergiedörfer können die Energiewende schon eher aus eigener Kraft schaffen. Für die schwerfälligeren Strukturen urbaner Räume braucht es einen großen Wurf.

Ob Wüstenstrom kommt oder nicht: Wir brauchen Solare Städte, die sich aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen im regionalen Zusammenhang möglichst weitgehend oder vollständig selbst versorgen können. Deshalb ist es nach der Einführung von EEG und EEWärmeG nun erforderlich, ein Programm "Solare Stadt" ins Baugesetzbuch und in die Städtebauförderung von Bund und Ländern zu schreiben.

Fabio Longo, Rechtsanwalt bei KKP in Wetzlar, ist Vorstandsmitglied von EUROSOLAR Deutschland e.V. E-Mail: f.longo@kleymann.com

Der Originalbeitrag wurde veröffentlicht in der Zeitschrift "Solarzeitalter".

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iErnst Bloch: „Das Prinzip Hoffnung“ (1959): „Wie die Kettenreaktionen auf der Sonne uns Wärme, Licht und Leben bringen, so schafft die Atomenergie in der blauen Atmosphäre des Friedens aus Wüsten Fruchtland, aus Eis Frühling. Einige hundert Pfund Uranium und Thorium werden ausreichen, um die Sahara und die Wüste Gobi verschwinden zu lassen, Sibirien und Nordamerika, Grönland und die Antarktis zur Riviera zu verwandeln.“

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