Vorstand der SolarWorld AG beschließt Aktienrückkauf, Photovoltaik-Unternehmen startet Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der SolarWorld AG hat am 12.05.2010 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft Gebrauch zu machen, berichtet das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung. Die Aktien können demnach zu allen in der Ermächtigung in der Hauptversammlung genannten Zwecken verwendet werden. Die Ermächtigung, die auch den Einzug der Aktien einschließt, sei bis zum Ablauf des 20. November 2010 befristet.
Der Erwerb erfolge über die Börse oder im Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebotes; der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis pro Aktie darf den höchsten am Erwerbstag an der Frankfurter Wertpapierbörse im Parkett- und Computerhandel festgestellten Börsenkurs zuzüglich Kosten und Gebühren nicht überschreiten. Er darf maximal 15 Prozent darunter liegen.
Im Falle eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der angebotene und gezahlte Erwerbspreis pro Aktie bis zu 15 Prozent über dem höchsten Börsenkurs des dritten Börsentags vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebots liegen. Mit dem Rückkauf von bis zu zehn Prozent der Aktien soll am 12. Mai 2010 begonnen werden.
12.05.2010 | Quelle: SolarWorld AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH