SFV: Emissionshandel ist keine Alternative zum EEG

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) hat in einer ersten Stellungnahme das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWV) kritisiert. Das Gutachten "Zur Förderung erneuerbarer Energien" vernachlässige den grundsätzlichen Unterschied zwischen Maßnahmen zur Steigerung der Energie-Effizienz und Maßnahmen, die eine Energie-Wende einleiten. Es vergleiche beide ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des gegenwärtigen CO2-Minderungspreises, beziehe aber die zukünftigen Entwicklungen und Potenziale nicht mit ein, kritisiert der SFV.

Für den SFV stellt der Emissionshandel keine Alternative zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dar, eine Abschaffung des EEG, wie im Gutachten angeregt, lehnt der SFV entschieden ab.

Zwei Wege zum Klimaschutz

von SFV-Geschäftsführer Wolf von Fabeck
Es gibt zwei prinzipiell verschiedene Wege, der Klimakatastrophe zu begegnen: Den Effizienzweg, der eine CO2-Minderung durch bessere Ausnutzung der fossilen Energien erreichen will. Und den Energiewende-Weg, der die CO2-Vermeidung durch Nutzung erneuerbarer Energien zum Ziel hat.
Der Effizienzweg kann hohe Anfangserfolge bringen. Er wird aber immer mühseliger (und teurer), je effizienter die zu verbessernden Verfahren bereits geworden sind, und stößt schließlich an physikalische Grenzen; Wirkungsgradverbesserungen auf 100% oder gar darüber sind nicht möglich. Außerdem beseitigen auch hohe Wirkungsgrade nicht das Problem steigenden Energiebedarfs und schwindender Ressourcen. Der Effizienzweg kann also nur eine zusätzliche Lösung sein.
Der Energiewende-Weg beginnt mit geringen Anfangserfolgen, da die neuen Techniken erst in den Markt eingeführt werden müssen, führt aber zu einer grundsätzlichen Lösung. Im Sinne einer Zukunftsvorsorge dürfen wir auf den Energiewende-Weg keinesfalls verzichten. Wenn wir zusätzliche rasche Erfolge durch gleichzeitiges Beschreiten des Effizienzweges erzielen können, sollten wir dies tun. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass unser Fortschreiten auf dem Energiewende-Weg verlangsamt wird.

Emissionshandel oder Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Zwei Instrumente gilt es in diesem Zusammenhang zu beurteilen, den Emissionshandel (EH) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Der EH geht von der Überlegung aus, dass der Handel nach Marktgesetzen weltweit die kostengünstigsten Maßnahmen zur CO2-Minderung herausfinden und in Gang setzen könne. Dies ist zwar prinzipiell richtig, unterliegt aber einer sehr wichtigen Einschränkung; EH orientiert sich an den gegenwärtigen Preisen für eine CO2-Minderung. Er berücksichtigt nicht die zukünftigen Entwicklungschancen verschiedener Techniken. Zur Markteinführung von Techniken der Erneuerbaren Energien – die erst durch das Wechselspiel zwischen steigender Nachfrage, technischer Fortentwicklung und Massenproduktion konkurrenzfähig werden können, ist EH deshalb nicht geeignet. Er wäre erst dann geeignet, wenn die Erneuerbaren Energien billiger sind als Wirkungsgradverbesserungen an den schlechtesten konventionellen Kraftwerken. Der EH könnte den Erneuerbaren Energien also überhaupt erst dann weiter voranhelfen, wenn sie bereits erfolgreich im Markt eingeführt sind. Bis dahin bleibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch auf Jahrzehnte hinaus das mit großem Abstand beste Instrument für den Energiewende-Weg. Somit ist das EEG unverzichtbar.

Gutachten schlägt vor, das EEG abzuschaffen

In dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit "Zur Förderung erneuerbarer Energien" wird vorgeschlagen, das EEG abzuschaffen, weil der Emissionshandel auf erheblich billigerem Wege CO2 einsparen könne. Das Gutachten haben wir ins Internet gestellt. Sie finden es unter http://www.sfv.de und dort unter "Aktuelles" unter dem Datum vom 10.03.04. Sein Inhalt lässt sich in sechs Sätzen zusammenfassen:
Emissionshandel findet automatisch immer die preiswerteste Möglichkeit zur CO2-Einsparung. Wenn Deutschland aber auch auf andere Weise (nämlich durch das teure EEG) CO2 verringert, wird die deutsche Volkswirtschaft unnötigerweise mit höheren Kosten belastet. Da die Emissionshandelsvereinbarungen weltweit einen bestimmten CO2-Gesamt-Minderungsbetrag vorgegeben haben, führen CO2-Einsparungen durch das EEG dazu, dass an anderer Stelle entsprechend weniger CO2 eingespart wird. Die Gesamtmenge an CO2-Einsparung wird also durch das EEG nicht erhöht. Je größer die CO2-Minderungserfolge des EEG sein werden, desto weniger werden die andern Staaten tun. Also – weg mit dem EEG!

Gutachter wollen keine grundsätzliche Lösung

Das Gutachten vernachlässigt den grundsätzlichen Unterschied zwischen Effizienzmaßnahmen und Energie-Wendemaßnahmen. Es vergleicht beide ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des gegenwärtigen CO2-Minderungspreises, bedenkt aber nicht die zukünftigen Entwicklungen und Potenziale.
Die Gutachter argumentieren so, als ständen unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung, als gäbe es keinen wachsenden Energiehunger in den Entwicklungsländern und als wäre die Klimakatastrophe durch eine weltweite jährliche CO2-Verminderung von 0,25% bis zum Jahr 2012 ein und für alle Mal endgültig gebannt. Vor der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Lösung verschließen sie nicht nur die Augen, sondern wollen sie sogar verbieten.
Vielleicht kann ein Bild helfen, die unglaubliche Kurzsichtigkeit der Studie zu verdeutlichen:
Die Welt gleicht einem Schiff, das wegen eines Lecks zu sinken droht. Den Passagieren fallen zwei Gegenmaßnahmen ein. Sie einigen sich auf die erste: Eine Woche lang soll die kleine Handpumpe dauernd bedient werden, damit das Wasser nicht mehr so schnell steigt. Der deutsche Passagier schickt sich darüber hinaus an, das Leck abzudichten. Die Gutachter wollen ihm das jetzt verbieten, denn sie haben ausgerechnet, dass es teurer ist und dass seine Arbeitszeit an der Pumpe fehlen wird.

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