Italien will Solar-Investitionen erleichtern, Genehmigungsverfahren werden vereinfacht
Italien will Investitionen in Solartechnik zukünftig deutlich erleichtern, berichtet die Kanzlei Rödl & Partner in einer Pressemitteilung. Das italienische Parlament habe am 12. Mai 2010 ein Gesetz verabschiedet, das die Regierung ermächtigt, das vereinfachte Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Solaranlagen bis zu einer Nennleistung von einem Megawatt (MW) landesweit einzuführen. Das neue Gesetz wird ein Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit für Investitionen in Italien sein und die Lücke füllen, die dadurch entstanden ist, dass die in einigen Regionen (u.a. Apulien) bereits eingeführten, vereinfachten Verfahren mangels Gesetzgebungskompetenz durch Entscheidungen des italienischen Verfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt worden waren.
„Damit wird endlich in Italien der Weg frei werden für landesweite ungehinderte und sichere Investitionen in Solaranlagen“, erklärt Svenja Bartels, Rechtsanwältin und Leitender Associate Partner für Energierecht von Rödl & Partner Padua. „Sie können Projekte im Bereich Erneuerbarer Energien nur finanzieren, wenn ein schnelles und rechtssicheres Genehmigungsverfahren gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass das Interesse der Investoren nun wieder deutlich zunehmen wird.“
Bau von Photovoltaik-Anlagen bis 1 MW wird einfacher
Das neue Gesetz wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von einem Megawatt im gesamten italienischen Staatsgebiet nach dem vereinfachten DIA-Verfahren (Denuncia di inizio di attività – D.I.A.) erlauben und tritt 15 Tage nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Es ist Teil eines Gesetzespakets zur Umsetzung verschiedener Richtlinien der Europäischen Kommission (Legge Comunitaria 2009). Eine der Richtlinien (2009/28/EC) sieht auch vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Zulassungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien vereinfachen und die Genehmigungsprozesse für kleinere Anlagen möglichst schlank gestalten. Die italienische Regierung muss nun bis zum 5.12.2010 detaillierte Vorgaben zu dem vereinfachten Genehmigungsverfahren ausarbeiten.
Rechtsunsicherheit für Anlagenbetreiber ist künftig vom Tisch
Seit der Serie von Entscheidungen des italienischen Verfassungsgerichts zum DIA-Verfahren unter anderem in Apulien herrscht Unsicherheit, inwieweit bereits genehmigte Projekte erneut überprüft werden müssten und deren Realisierung gebremst werden könnte (Entscheidung 119/2010 veröffentlicht am 31.03.2010). „Die Rechtsunsicherheit für die Anlagenbetreiber ist damit zukünftig vom Tisch, je nach Ausgestaltung der neuen Regelung auch für die Vergangenheit“, zeigt sich Roberto Pera, Rechtsanwalt und Managing Partner der Rödl & Partner-Niederlassung in Rom, erleichtert. „Dies ist eine sehr gute Entwicklung für alle Investoren in Italien. Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz nicht nur Photovoltaik-Projekte, sondern sämtliche Genehmigungsverfahren im Bereich erneuerbare Energien unterhalb der Grenze von 1 Megawatt umfasst.“
Einspeisevergütung und überdurchschnittliche Sonnenscheindauer sorgen für Solar-Boom
Italien erlebt derzeit ein nahezu ungebremstes Photovoltaik-Wachstum. Die im europäischen Vergleich hohe Einspeisevergütung verbunden mit der überdurchschnittlichen Sonnenscheindauer haben Italien zu einem der attraktivsten Investitionsstandorte der internationalen Photovoltaik-Branche gemacht. Zahlreiche Banken haben sich an Unternehmungen der Energiewirtschaft beteiligt, um Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien zu finanzieren. Systembetreiber erhalten eine Förderung von bis zu 47 Cent pro Kilowattstunde Solarstrom, hinzu kommen die Einnahmen aus dem Stromverkauf. Eine Solarstromanlage kann sich dadurch innerhalb von 8 bis 10 Jahren amortisieren. Deutsche Unternehmen gehören zu den wichtigsten Investoren.
20.05.2010 | Quelle: Rödl & Partner Rom | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH