Vermittlungsausschuss beschließt Einigungsvorschlag zur Photovoltaik-Vergütung; 3 % geringere Kürzung bis Ende September
Ursprünglich beschlossene Kürzungen ab Oktober in vollem Umfang
Die bereits vom Bundestag beschlossene Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung um elf bis 16 Prozent soll demnach erst zum 1. Oktober in vollem Umfang erfolgen. Die Förderung von Solarstromanlagen auf Dächern soll in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. Juli um 13 Prozent gesenkt werden, statt der geplanten 16 Prozent. Bei Anlagen auf Freiflächen soll die Kürzung zunächst 12 statt 15 Prozent betragen, bei Anlagen auf ehemals industriell oder militärisch genutzten Brachen, wie z.B. Müllhalden oder Truppenübungsplätzen, soll die Degression acht statt elf Prozent betragen. Dies soll jedoch, wie ursprünglich beschlossen, rückwirkend für alle Anlagen gelten, die ab dem 1. Juli an das Netz gehen.
In einer zweiten Stufe ist geplant, die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozent kürzen. Bundestag und Bundesrat müssen den Kompromiss noch bestätigen. Das steht am Donnerstag dieser Woche auf der Tagesordnung (Bundestag) bzw. am Freitag (Bundesrat).
06.07.2010 | Quelle: Deutscher Bundesrat | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH