Vermittlungsausschuss beschließt Einigungsvorschlag zur Photovoltaik-Vergütung; 3 % geringere Kürzung bis Ende September

Der Vermittlungsausschuss hat in seiner 4. Sitzung zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 05.07.2010 einen Einigungsvorschlag beschlossen, der dem Deutschen Bundestag empfiehlt, das in seiner 40. Sitzung am 6. Mai 2010 beschlossene Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu korrigieren. Demnach soll im Deutschen Bundestag gemeinsam über die Änderungen abgestimmt werden, nach denen die Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung zunächst um drei Prozentpunkte geringer ausfallen soll, als ursprünglich vom Bundestag beschlossen (Inbetriebnahme vom 1.7. – 30.09).

Ursprünglich beschlossene Kürzungen ab Oktober in vollem Umfang
Die bereits vom Bundestag beschlossene Senkung der Solarstrom-Einspeisevergütung um elf bis 16 Prozent soll demnach erst zum 1. Oktober  in vollem Umfang erfolgen. Die Förderung von Solarstromanlagen auf Dächern soll in einem ersten Schritt rückwirkend zum 1. Juli um 13 Prozent gesenkt werden, statt der geplanten 16 Prozent. Bei Anlagen auf Freiflächen soll die Kürzung zunächst 12 statt 15 Prozent betragen, bei Anlagen auf ehemals industriell oder militärisch genutzten Brachen, wie z.B. Müllhalden oder Truppenübungsplätzen, soll die Degression acht statt elf  Prozent betragen. Dies soll jedoch, wie ursprünglich beschlossen, rückwirkend für alle Anlagen gelten, die ab dem 1. Juli an das Netz gehen.
In einer zweiten Stufe ist geplant, die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 Prozent kürzen. Bundestag und Bundesrat müssen den Kompromiss noch bestätigen. Das steht am Donnerstag dieser Woche auf der Tagesordnung (Bundestag) bzw. am Freitag (Bundesrat).

06.07.2010 | Quelle: Deutscher Bundesrat | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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