Erneuerbare Wärme: Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für die Förderung im Marktanreizprogramm

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 07.07.2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden (Solarthermie, Bioenergie, Wärmepumpen). Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung.

"Die Freigabe der Gelder ist ein klares Bekenntnis zum ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Das MAP ist das wichtigste Investitionsförderprogramm für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Geld ist sehr gut eingesetzt, denn mit dem Fördervolumen von 380 Millionen werden in diesem Jahr rund 2,8 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das hilft dem lokalen Handwerk ebenso wie der mittelständisch geprägten Industrie im Wärmesektor. Die technologische Spitzenstellung der deutschen Industrie wird durch das MAP gestärkt, indem die Förderung regelmäßig auf die jeweils innovativsten Technologien ausgerichtet wird", so Röttgen.
Zuschüsse für Solarthermie-Kombianlagen, solare Prozesswärme und -kälte, Pelletkessel und hoch effiziente Wärmepumpen.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm, dass der am 3. Mai 2010 verkündete Programmstopp sofort aufgehoben wird. Ab 12. Juli 2010 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hoch effiziente Wärmepumpen.

Keine Förderung für Solarthermie zur reinen Trinkwassererwärmung
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da hier eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel, aber auch weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.

Anträge vor dem Stopp des Programms erhalten die volle Förderung zu den alten Bedingungen
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des MAP, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermie-anlagen unverändert fortgeführt.
Innerhalb der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.
Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushalt 2011 werde für die Förderung im Marktanreizprogramm auch eine längerfristige Perspektive bis 2014 gelegt, betont das Bundesumweltministerium.
Weitere Informationen: http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/hintergrund_map_bf.pdf

05.07.2010 | Quelle: BMU | Bildquelle: Ennergieagentur.NRW | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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