Italien passt Solar-Förderung an Marktgegebenheiten an; Solarstrom-Vergütung sinkt ab kommendem Jahr
Differenzierte Anpassung der Solarstrom-Förderung
Erst mit dem Eintrag in das italienische Staatsregister "Gazzetta Officiale" tritt die dritte, überarbeitete Auflage des italienischen Solar-Förderungsgesetzes "Conto Energia" offiziell in Kraft. Nachdem das italienische Parlament schon im Mai dieses Jahres den Weg für eine landesweite Einführung vereinfachter Genehmigungsverfahren frei gemacht hat, tritt die Gesetzesnovelle nun auch offiziell in Kraft. Standen bislang pauschale Senkungen in der Höhe von 30 % im Raum, wird die Förderung nun deutlich differenzierter als erwartet angepasst. Demnach wird ab 2011 die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Freiflächenanlagen mit einer Leistung von bis zu 5 Megawatt (MW) im ersten Jahresdrittel im Mittel um 9,3 % gesenkt, Anlagen mit einer Leistung von mehr als 5 MW erhalten künftig 14,2 % weniger. Die Anpassungen für Photovoltaik-Aufdachanlagen liegen je nach Größe der Anlage zwischen 4,75 % und 13,28 %. Diese Tarife werden im Laufe des Jahres 2011 alle vier Monate stufenweise weiter gesenkt.
Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Conto Energia III sehen folgende Änderungen bei der Vergütung von Solarstrom vor:
- Eine entscheidende Vereinfachung liegt in der künftig nur noch zweiteiligen Unterscheidung der Anlagentypen, die dann zwischen Aufdachanlagen und sonstigen Anlagen differenziert.
- Die Fördertarife für kleine Aufdachanlagen zwischen 1 und 3 kW liegen im ersten Jahresdrittel 2010 bei 0,402 €/kWh, Aufdachanlagen über 5.000 kW werden mit 0,333 €/kWh vergütet.
- Sonstige Anlagen – gemeint sind damit alle Anlagen, die nicht auf einem Gebäude installiert werden – erhalten in den ersten vier Monaten in der kleinsten Größenklasse 0,362 €/kWh und in der größten Klasse 0,297 €/kWh.
- Die Anpassungen bei BIPV-Anlagen sind ebenfalls moderat ausgefallen und werden einmalig für das gesamte Jahr festgesetzt. Entscheidend ist hier eher die Neueinteilung der Größenklassen. So wird die bislang bestehende Klasse der BIPV Anlagen von 1 bis 3 kW mit der Klasse der nächstgrößeren Anlagen bis 20 kW zusammengelegt.
- Für die Zeit nach 2011 ist dann bis 2013 für alle nicht integrierten Anlagen eine weitere jährliche Degression von jeweils 6% vorgesehen, für BIPV-Systeme eine Degression von nur 2%.
- Die Größe des Marktes wird für nicht integrierte Systeme vorerst auf 3.000 MW, für BIPV Systeme auf 200 MW begrenzt, was nach den bisherigen Erfahrungen ausreichend erscheint. Zudem gilt – wie auch beim Conto Energia II – ein 14-monatiger Übergangszeitraum nach Erreichen des maximalen Marktvolumens, in dem die Förderung weiterläuft.
Nachhaltige Entwicklung des Solarmarkt ohne "Überhitzung"
"Das neue Conto Energia III macht deutlich, dass eine Anpassung mit Augenmaß auch in Wachstumsmärkten wie Italien funktionieren kann. Erfreulich ist, dass eine pauschale Senkung der Tarife vom Tisch ist und die Anpassungen sehr ausdifferenziert auf die einzelnen Marktsegmente zugeschnitten wurden", kommentiert Markus A.W. Hoehner, Geschäftsführer des Marktforschungs- und Beratungshauses EuPD Research.
Mit dem Conto Energia III, so die Analysten von EuPD Research, trage die Regierung in Italien der Verantwortung Rechnung, den Solarmarkt nachhaltig zu entwickeln. Durch die Deckelung auf 3.000 MW (+ 200 MW BIPV) und die Garantie der Tarife auf vorerst zwei Jahre lasse man genügend Handlungsspielraum, um den Markt kontrolliert auszubauen. Gleichzeitig vermeide man die künstliche "Überhitzung" des Marktes.
06.09.2010 | Quelle: EuPD Research; Foto: Isofoton S.A. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH