Photovoltaik in Tschechien: Regierung beschließt Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien; Photovoltaik-Zubau soll begrenzt werden
Werde diese Obergrenze auch nur in einem Jahr überschritten, gebe es keine Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Das tschechische Parlament plane für Herbst 2010 ein ganz neues "Gesetz über geförderte Energiequellen" (Law on supported sources of energy, LSSE). Dieses Gesetz enthalte eine Vergütungsobergrenze von 6 tschechischen Kronen (0,24 Euro) pro Kilowattstunde Solarstrom.
Verbot oder Einschränkung von Freiflächen-Anlagen auf Ackerflächen erwartet
"Grüne" Fördermittel und Einspeisevergütungen sollen künftig nur fair Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von höchstens 100 Kilowatt (kW) gewährt werden; für größere Solarstromanlagen soll ein neues Preisschema eingeführt werden. Außerdem sollen Personen, die in Photovoltaik investieren, auch für die Entsorgung der Solarmodule verantwortlich sein. Ein spezieller, bisher noch nicht näher beschriebener Fonds soll eingerichtet werden. "Mit der neuen Gesetzgebung können Investoren damit rechnen, dass die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen verboten wird, oder dass dafür wesentlich höhere Gebühren erhoben werden, um sie vom Bau von Freiflächen-Anlagen abzubringen", berichtet Dorda. Des Weiteren bereitet die Kommunalverwaltung laut Dorda Aktionen vor, die denjenigen Investoren schaden, die derzeit Solarparks in Tschechien bauen (viele davon seien Deutsche). Dies seien beispielsweise neue Verwaltungshürden, die Verlängerung der Genehmigungsfristen oder neue Steuern auf Solarstrom.
07.09.2010 | Quelle: SolarniNovinky | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH