OVG-Urteil hat keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solarstromanlagen
Private Solarstromanlagen sind keine Nutzungsänderung
Das Ministerium gehe weiter davon aus, dass private Solarstrom-Anlagen vollständig oder überwiegend Energie für den Eigenbedarf produzieren. Somit liege keine Nutzungsänderung vor. Eine Baugenehmigung sei daher nicht erforderlich. "Der Beschluss des OVG enthält keine völlig überraschenden Aussagen. Im Ausgangsfall wurde das Dach einer Scheune großflächig für die Gewinnung von Solarenergie genutzt, die von einem Energieerzeuger ins Netz eingespeist wurde", heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW).
Pressemitteilung der OVG Münster: http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/16_1009241/index.php
01.10.2010 | Quelle: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH