Neufassung der Marburger Solar-Satzung vom Stadtparlament beschlossen

Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und der Linkspartei hat das Marburger Stadtparlament am 29. Oktober 2010 die Satzung zur Solaren Baupflicht (Entwurf vom 24.08.2010) auf der Grundlage der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) und des § 81 Abs. 2 Hess. Bauordnung (HBO) beschlossen. Die Fraktionen von CDU, FDP und die Marburger Bürgerliste votierten gegen die Vorlage. Oberbürgermeister Egon Vaupel unterstrich zu Beginn der Debatte, dass es sich um keine Zwangssatzung, sondern um eine Wertsicherungssatzung für Bestandsgebäude handle.

Die Solar-Satzung sei ein Beitrag zu verantwortungsvoller Kommunalpolitik zur regionalen Wertschöpfung in der Energienutzung, so Vaupel. Die Satzung beschränkt die Nutzungspflichten auf den Gebäudebestand. Die Solar-Pflichten sollen in einem gestuften Ablauf wirksam werden: Bei vollständigem Dach- und Heizungsaustausch zum 1.7.2011, ansonsten zum 1.7.2012.

Ausnahmebestimmung für besonders kleine Gebäude; keine Befreiung für Eigentümer "großer" Gebäude

Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m2 werden in der neuen Satzung von den Solar-Pflichten vollständig ausgenommen. Eine Befreiungsregelung für große Gebäudekomplexe ist nicht enthalten, da Solaranlagen gerade bei besonders großen Gebäuden oberhalb 30.000 m2 Bruttogeschossfläche können besonders effektiv eingesetzt werden können.

Weitere Informationen zum Thema:

Fachbuch "Neue örtliche Energieversorgung": Das Rüstzeug für kommunale Akteure der Energiewende

Artikel aus der Kommunalzeitschrift "der gemeinderat" von RA Dr. Fabio Longo: Im kommunalen Interesse

Magistrat der Universitätsstadt Marburg

02.11.2010 | Quelle:  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Schließen