Neufassung der Marburger Solar-Satzung vom Stadtparlament beschlossen
Die Solar-Satzung sei ein Beitrag zu verantwortungsvoller Kommunalpolitik zur regionalen Wertschöpfung in der Energienutzung, so Vaupel. Die Satzung beschränkt die Nutzungspflichten auf den Gebäudebestand. Die Solar-Pflichten sollen in einem gestuften Ablauf wirksam werden: Bei vollständigem Dach- und Heizungsaustausch zum 1.7.2011, ansonsten zum 1.7.2012.
Ausnahmebestimmung für besonders kleine Gebäude; keine Befreiung für Eigentümer "großer" Gebäude
Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m2 werden in der neuen Satzung von den Solar-Pflichten vollständig ausgenommen. Eine Befreiungsregelung für große Gebäudekomplexe ist nicht enthalten, da Solaranlagen gerade bei besonders großen Gebäuden oberhalb 30.000 m2 Bruttogeschossfläche können besonders effektiv eingesetzt werden können.
Weitere Informationen zum Thema:
Fachbuch "Neue örtliche Energieversorgung": Das Rüstzeug für kommunale Akteure der Energiewende
Artikel aus der Kommunalzeitschrift "der gemeinderat" von RA Dr. Fabio Longo: Im kommunalen Interesse
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
02.11.2010 | Quelle: | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH