Spanien beschließt deutliche Senkung der Einspeisevergütung für Solarstrom

Die spanische Regierung hat am 19. November 2010 das Gesetz zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen verabschiedet, berichtet die Kanzlei Rödl & Partner (Madrid) in einer Pressemitteilung. Die Förderung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird deutlich gesenkt: Für Freiflächenanlagen sinkt die Vergütung um 45 Prozent, für kleine Photovoltaik-Dachanlagen bis 20 kWp um 5%, für größere Dachinstallationen […]

Die spanische Regierung hat am 19. November 2010 das Gesetz zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen verabschiedet, berichtet die Kanzlei Rödl & Partner (Madrid) in einer Pressemitteilung. Die Förderung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird deutlich gesenkt: Für Freiflächenanlagen sinkt die Vergütung um 45 Prozent, für kleine Photovoltaik-Dachanlagen bis 20 kWp um 5%, für größere Dachinstallationen um 25 %. Betroffen sind PV-Anlagen, für die nach Inkrafttreten des Dekrets ein Antrag auf Eintragung in das PREFO-Register gestellt wird  (Procedimiento de inscripción en el registro de pre-asignación de retribución para instalaciones fotovoltaicas).


Einspeisevergütung für Altanlagen wird unwiderruflich über 25 Jahre zugesichert; Freiflächenanlagen können sich selbst nach den neuen Tarifen rechnen
Das königliche Dekret tritt in Kraft, sobald es im offiziellen Gesetzblatt veröffentlicht wurde. "Die spanische Regierung setzt die bereits seit Monaten diskutierten Regelungen nun konsequent um", erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg. "Für Investoren bedeutet dies Planungs- und Rechtssicherheit. Der Trend wird von großflächigen Freilandanlagen weiter zu integrierten Dachanlagen gehen. Aber niemand sollte sich beirren lassen: Freiflächenanlagen können sich selbst nach den neuen Tarifen rechnen. Und Altanlagen wird unwiderruflich die ursprünglich gewährte Einspeisevergütung über 25 Jahre zugesichert."

Keine rückwirkenden Tarifkürzungen
Eine rückwirkende Anpassung der Tarife auf bereits eingetragene Anlagen, wie sie lange diskutiert wurde, enthält das Dekret nicht. Bereits genehmigte Anlagen werden aber ab dem 26. Jahr nicht mehr gefördert, sondern erhalten eine Vergütung nach Marktpreis. Ursprünglich war eine Förderung über die gesamte Lebensdauer vorgesehen.
"Es ist ein wichtiges Zeichen an die Investoren, dass keine rückwirkende Änderung der Einspeisetarife vorgenommen wird", betont Rechtsanwalt Abegg. "Dies hätte nicht nur langwierige Rechtsstreitigkeiten ausgelöst. Das Image Spaniens als hoch attraktiver Investitionsstandort für internationale Investoren wäre beschädigt worden."

Chance für Projekte mit aktueller, höherer Vergütung
Für Investoren bleibe noch ein kurzes Zeitfenster, um Projekte zu erwerben, die noch die aktuell gültige, höhere Vergütung erhalten. Das neue Dekret greife voraussichtlich erst ab dem dritten Quartal 2011. Denn die Frist zur Einreichung von Projekten habe sowohl für das erste Quartal 2011 als auch für das zweite Quartal 2011 bereits begonnen.

Rödl & Partner (Madrid)

23.11.2010 | Quelle: Rödl & Partner (Madrid) Foto: SunPower | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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