Fallstricke bei der Solarenergie-Nutzung: Photovoltaik-Anlagen werden von der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch abgedeckt

Immer mehr Haushalte produzieren ihren eigenen Strom mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Was unter Umweltgesichtspunkten eine erfreuliche Entwicklung darstellt, könne im Falle eines Schadens durch die Risiken in der Gebäudeversicherung für Hausbesitzer ärgerlich enden, warnt die Versicherungsauskunftei Regudat GmbH. Kritisch werde es, wenn der Versicherungsschutz die kostspielige Photovoltaik-Anlage auf dem Dach nicht umfasst.

"Viele Wohngebäudeversicherte versäumen es, sich zu informieren, welcher Schutz mit der bestehenden Police tatsächlich gegeben ist und wissen daher nicht, dass die energetischen Meisterwerke nicht automatisch mitversichert sind", zeigt die Berufspraxis von Jens Grönke, Sachverständiger und Geschäftsführer der Regudat GmbH. "In diesem Zusammenhang informieren dann auch nur wenige Hausbesitzer ihre Gebäudeversicherung über die Aufrüstung auf dem Dach", ergänzt er.

Photovoltaik-Anlage erhöht den Gesamtgebäudewert deutlich
Bei einem kleineren Sturmschaden an der Anlage könnten dann auf den Versicherten schnell ein paar Tausend Euro Reparaturkosten zukommen. Darüber hinaus sei das gesamte Gebäude unterversichert, denn die Neuanschaffung einer Photovoltaik-Anlage erhöhe den Gesamtgebäudewert deutlich, so der Versicherungsexperte. Werde dieser Wert nicht neu berechnet und der Versicherung nachgemeldet, bewirke der gestiegene Versicherungswert die Unterversicherung. Die Versicherungssumme für das Gebäude liege unter dem aktuell gültigen Versicherungswert und müsse daher angepasst werden.

Police der Wohngebäudeversicherung hinsichtlich der Photovoltaik-Anlage überprüfen
So empfiehlt der Sachverständige, schnellstmöglich zu prüfen, welchen Schutz die aktuelle Police der Wohngebäudeversicherung bietet und sie gegebenenfalls um die "Gefahr" Photovoltaik-Anlage zu erweitern. "Bei Unklarheiten sollte nicht gezögert werden, den Makler, Versicherungsvertreter oder im Zweifelsfalle die Versicherungsgesellschaft selbst zu Rate zu ziehen", so Grönke. Diese können im Übrigen auch darüber informieren, ob beispielsweise Bedienfehler, Sabotage oder Induktionsschäden an der Anlage mitversichert sind. "Selbstverständlich steht auch unser Büro für Fragen zu Verfügung. Als Versicherungsauskunftei ist es unter anderem unser Ziel, Versicherte über Stolpersteine in der Gebäudeversicherung aufzuklären und vor finanziellem Schaden zu bewahren", sagt Grönke.

05.12.2010 | Quelle: Regudat GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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