Conergy AG verzichtet auf 190 Millionen Euro Darlehensforderungen an Tochtergesellschaften und gibt Termin für außerordentliche Hauptversammlung bekannt

Der Vorstand des Solar-Unternehmens Conergy AG (Hamburg) hat im Einklang mit dem Restrukturierungskonzept entschieden, die sich aus diesem ergebende Entschuldung des Unternehmens an einzelne Tochtergesellschaften der Conergy-Gruppe weiterzugeben. Im Zuge dessen hat das Photovoltaik-Unternehmen einzelne in- und ausländische Tochtergesellschaften von einem wesentlichen Teil ihrer Verbindlichkeiten gegenüber der Conergy AG als Konzernmutter befreit. Diese Entschuldungsmaßnahmen und die damit einhergehende Neubewertung der Töchter führen im HGB-Einzelabschluss der Conergy AG zum 31.12.2010 zu einem Verlust in Höhe von rund 190 Millionen Euro.

Diese zusätzliche Ergebnisbelastung hat auf Ebene der Conergy AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft zur Folge. Aus diesem Grund wird der Vorstand gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.

Vorstand will Herabsetzung des Grundkapitals und anschließende Kapitalerhöhung vorschlagen
 Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) des IFRS Konzernabschlusses der Conergy AG für 2010 sei durch diese bilanziellen Restrukturierungsmaßnahmen nicht betroffen, berichtet Conergy in einer Pressemitteilung. Auf der einzuberufenden Hauptversammlung, die am 25. Februar 2011 in Hamburg stattfinden wird, beabsichtigt der Vorstand, eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von nominal rund 400 Millionen Euro auf rund 50 Millionen Euro vorzuschlagen. Des Weiteren soll die Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 188 Millionen Euro beschließen. Auf diesem Weg soll die Conergy AG und damit das ganze Unternehmen deutlich entschuldet werden.
   
17.01.2011 | Quelle: Conergy AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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