Brüderle begrüßt Neuerungen zum Photovoltaik-Einspeisemanagement; Solarstrom-Einspeisung soll bei drohenden Netzengpässen abgeregelt werden

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 02.02.2010 eine Formulierungshilfe für den Bundestag beschlossen, die neben den geplanten

Kürzungen bei der Photovoltaik auch eine Regelung enthält, die spätestens zum 1. Januar 2012 getroffen werden soll, um Photovoltaik-Anlagen in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Entsprechende Anlagen können danach in Fällen von Netzengpässen abgeregelt werden, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung.
 Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, kommentiert: "Angesichts des Photovoltaik-Booms wird es immer dringlicher, dass bei drohenden Netzengpässen die Einspeisung von PV-Strom in das Stromnetz abgeregelt werden kann. Sonst müssen wir bei sonnigem Wetter einen Netzausfall befürchten. Das würde nicht nur für die Volkswirtschaft einen erheblichen Schaden bedeuten, sondern auch für die Akzeptanz der erneuerbaren Energien. Ich habe mich daher entschieden dafür eingesetzt, dass PV-Anlagen in das Einspeisemanagement einbezogen werden."
Konkret soll die Regelung mindestens Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 100 kW betreffen. Solarstromanlagen, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, sollen mit kurzer Übergangsfrist zur Nachrüstung verpflichtet und in das Einspeisemanagement einbezogen werden, heißt es in der BMWi-Pressemitteilung.
Die Formulierungshilfe soll in Kürze an die Koalitionsfraktionen übergeben werden. Die Änderungen zum EEG werden dann gemeinsam mit dem "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE" im parlamentarischen Verfahren weiter verfolgt. Eine Zustimmung des Bundesrates zum Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien ist nicht erforderlich. Die Novelle soll am 1. Juli 2011 in Kraft treten.
03.02.2011 | Quelle: BMWI | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen