Photovoltaik in Frankreich: Tarif-Auszeit beendet, neue Solarstrom-Einspeisetarife veröffentlicht

Das neue Tarifdekret für Solarstrom in Frankreich wurde am 5. März 2011 veröffentlicht und tritt am 10. März in Kraft, berichtet das interdisziplinäre Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner. Nun ist klar, wie die neue Tarifstruktur für PV-Projekte in Frankreich aussehen wird.

Und damit endet auch die dreimonatige Phase, in der der Tarif ausgesetzt war und in der sich Regierungs- und Branchenvertreter über das neue Regelwerk austauschten. Leider seien die Vorschläge der Photovoltaik-Branche so gut wie nicht berücksichtigt worden, kommentiert Sterr-Kölln & Partner.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 100kW wird alle drei Monate angepasst; Anlagen über 100 kWp müssen künftig ausgeschrieben werden

Zwei wesentliche Änderungen kommen auf die PV-Branche zu: Die neue Grenze für die Tarifstruktur wird bei 100 Kilowatt (kWp) liegen. Für Anlagen über 100 kWp wird es künftig Ausschreibungen geben.

20 % weniger für Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration
Für Anlagen unter 100 kWp gelten in Zukunft verschiedene Tarife, die alle drei Monate angepasst werden, je nachdem wie viele Projekte in einem bestimmten Zeitraum eingereicht wurden.
Ein Beispiel: für das erste Trimester nach Inkrafttreten des Erlasses, also bis zum 30. Juni 2011, gilt für Anlagen mit vereinfachter Gebäudeintegration ein Tarif von 28,85 Cent/kWh. Das bedeutet einen Rückgang der Einspeisevergütung um gut 20 % im Vergleich zur bisherigen Regelung.
"Diese künftig sehr schwankenden Tarife werden voraussichtlich die Planung und die Finanzierung der entsprechenden Projekte erschweren. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Investoren werden nicht einfacher," befürchtet Sibylle Weiler, Anwältin bei Sterr-Kölln & Partner in Paris.

12 Cent pro kWh für Freiflächenanlagen und ab 100 kWp
Für Freiflächenanlagen und alle anderen Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp gilt künftig ein Tarif von 12 Cent pro kWh. Die Regierung sei sich dabei im Klaren, dass dieser Tarif nicht ausreichen wird, um Projekte wirtschaftlich betreiben zu können, merkt Sterr-Kölln & Partner an.

Rahmenbedingungen für Ausschreibungssystem stehen noch aus
Die tatsächliche Vergütung wird im Rahmen eines Ausschreibungverfahrens festgestellt. Mit den Ausschreibungen soll erreicht werden, dass die jährlichen Photovoltaik-Zubauziele erreicht werden, die sich die Regierung gesetzt hat. Allerdings liegen die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen für dieses neue Ausschreibungssystem noch nicht vor.

Datum des Netzanschlussantrags bestimmt Höhe der Einspeisevergütung
Welcher Tarif fortan gilt, bestimmt sich durch das Datum des Netzanschlussantrags. Die Vergütungsdauer beträgt wie bisher 20 Jahre. Sie kann jedoch verkürzt werden, wenn die Anlage nicht innerhalb von 18 Monaten nach Einreichen des Netzanschlussantrags in Betrieb gegangen ist. Für Anlagen über 9 kWp muss der Entwickler künftig für den Netzanschlussantrag einen Eigenkapitalnachweis oder eine Finanzierungszusage vorlegen.

"Photovoltaik bleibt eine Energie mit Zukunft, und die neuen französischen Regelungen werden sicherlich – und hoffentlich – keinen Schlusspunkt darstellen, sondern langfristig auch wieder attraktiver werden," meint Olivier Fazio, Avocat bei Sterr-Kölln & Partner in Paris.
Spätestens 2012 will die französische Regierung die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die Photovoltaik-Entwicklung auch angesichts der gesteckten Ziele neu überdenken.

10.03.2011 | Quelle:  Sterr-Kölln & Partner | Foto: Centrosolar AG solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen